Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 414
9. Der Ersatz des Kündigungsschadens
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Neben dem Recht, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, hat der Vermieter oder Mieter auch Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die vorzeitige eigene Kündigung entsteht[529]. Für den Vermieter ist dies in der Regel der Mietausfall bis zum vereinbarten Mietende oder nächsten Kündigungstermin des Mieters[530]. Der Schaden des Mieters liegt in den Räumungskosten und der neuen höheren Miete[531]. Anspruchsgrundlage ist § 280 I 1, denn wer dem Vertragsgegner einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung liefert, verletzt in aller Regel den Mietvertrag[532]. Anspruchsgrundlage ist jedoch § 536a I, wenn der Mieter die Wohnung wegen eines Mangels räumt[533].
Aber man kann den Spieß auch umdrehen: Den Mietvertrag verletzt genauso die unberechtigte fristlose Kündigung ohne einen wichtigen Grund; sie ist nicht nur unwirksam, sondern verpflichtet den Kündigenden nach § 280 I 1 auch noch zum Schadensersatz, wenn er sich nicht nach § 280 I 2 entlastet[534].