Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 506
9.6 Kündigung und vorzeitige Rückzahlung des Verbrauchers
ОглавлениеDer Verbraucher darf einen Darlehensvertrag, der keinen Rückzahlungstermin bestimmt, nach § 500 I jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Eine Kündigungsfrist kann nur bis zur Dauer eines Monats vereinbart werden. Und nach § 500 II darf der Verbraucher seine Darlehensverpflichtungen jederzeit vorzeitig erfüllen. Die vorzeitige Kündigung oder Zahlung des Verbrauchers verringert nach § 501 die Gesamtkosten[96]. Als Ersatz für den Zinsverlust durch eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens hat der Darlehensgeber nach § 502 Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung in begrenzter Höhe[97].