Читать книгу Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen - Kurt Schellhammer - Страница 510
11.3 Die geduldete Kontoüberziehung
ОглавлениеEin Verbraucherdarlehen kommt auch dann zustande, wenn der Unternehmer dem Verbraucher eine Überziehung des laufenden Kontos zwar nicht erlaubt, aber für den Fall, dass er sie dulde, ein Entgelt verlangt. § 505 sagt dazu:
- | Diese Vereinbarung muss die Angaben des Art. 247 § 17 I EGBGB enthalten, und sie müssen dem Verbraucher regelmäßig auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden (I 1). |
- | Eine erhebliche Überziehung über einen Monat hinaus ist dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger entsprechend Art. 247 § 17 II EGBGB mitzuteilen (II 1). |
- | Für eine ununterbrochene Überziehung während drei Monaten in bestimmter Höhe gilt § 504a entsprechend (II 2, 3). |
- | Wenn der Unternehmer diese Pflichten verletzt, verliert er seinen Anspruch auf Zinsen und Kosten (III). |
- | Die §§ 491a-496, 499-502 sind nicht anwendbar (IV). |