Читать книгу Aufenthalts- und Asylrecht - Kyrill-Alexander Schwarz - Страница 60
I. Schutzbereich 1. Persönlich
ОглавлениеDas Asylgrundrecht steht grundsätzlich nur nichtdeutschen natürlichen Personen zu. Deutscher ist gemäß Art. 116 Abs. 1 GG grundsätzlich derjenige, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Der S ist ausweislich des Sachverhaltes jedoch afghanischer Staatsbürger, weshalb er als Nichtdeutscher (also Ausländer im asylrechtlichen Sinne) gilt. Darüber hinaus ist S auch eine natürliche Person. Da der S sich nunmehr auf deutschem Staatsgebiet aufhält, hat er auch vor Asylantragstellung das Bundesgebiet offensichtlich betreten.
Der persönliche Schutzbereich ist somit eröffnet.