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5.2 Finanzierende und Träger des Bildungsangebots

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Finanzierende

Oftmals sind Auftraggebende von Evaluationen auch die Finanzierenden des Bildungsangebots und damit auch die Entscheidungsträger in Bezug auf den Evaluationsgegenstand, z.B. die Leitungsebene des Trägers (eventuell der Fakultät/der Hochschule). Bei internen Evaluationen kann es dann für die Evaluationsverantwortlichen sehr schwierig sein, eine neutrale Position einzunehmen. Beiräte oder externe Beratende können die Abhängigkeit einer internen Evaluation teilweise kompensieren. Auch im Sinne erhöhter Glaubwürdigkeit der Evaluation und ihrer Ergebnisse sind hier in der Regel externe Evaluationen angeraten, insbesondere, wenn diese summativ ausgerichtet sind.

Eine summative Evaluation mit bilanzierenden Schlussfolgerungen ist vor allem dann unabhängig durchführbar, wenn Auftraggebende zwar die Entscheidungskompetenz für das Programm haben, sich aber kaum an der Evaluation beteiligen, oder wenn sich die Rolle der Auftraggebenden und die des Entscheidungsträgers sinnvoll voneinander unterscheiden lassen.

Wer hat die Entscheidungskompetenz?

Für einige Autorinnen und Autoren ist dieser Punkt ein zentrales Unterscheidungskriterium von Evaluation und Qualitätsmanagement. Im Qualitätsmanagement wird der obersten Leitung nicht nur die Entscheidungskompetenz für das Programm, sondern auch die strategische Steuerungskompetenz für den Qualitätsmanagementprozess zugewiesen. In der Evaluation hingegen werden die Zuständigkeiten auf Auftraggebende/Programmverantwortliche einerseits und Evaluationsverantwortliche andererseits aufgeteilt.

Für die konkrete Evaluation ist es relevant zu wissen, wer die Entscheidungskompetenz für das Programm innehat. Liegt sie nicht bei den Auftraggebenden, so kann es hilfreich sein, Verbindungen zu den Entscheidungsträgern herzustellen und sie explizit einzubinden. Dies ist nicht nur in der Planungsphase, sondern während des gesamten Evaluationsprozesses sinnvoll (Hegarty & Sporn, 1988, S.336).

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