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5.5 Vorgesetzte, Arbeitgebende, Arbeitskollegen

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Vorgesetzte, Arbeitgebende, Arbeitskollegen als entfernt «Betroffene»

Vorgesetzte und Arbeitgebende und noch eher Arbeitskolleginnen und -kollegen der Teilnehmenden sind meist nicht unmittelbar mit der zu evaluierenden Bildungsmaßnahme vertraut. Sie nehmen nicht oder nur oberflächlich von ihr Kenntnis, es sei denn, sie sind konzeptionell in das Bildungsprogramm einbezogen, aber in irgendeiner Art und Weise dennoch betroffen. Dabei sind die möglichen Konstellationen sehr unterschiedlich und müssen jeweils für das zu evaluierende Bildungsangebot genau analysiert werden.

Vorgesetzte und Arbeitgebende entsenden Mitarbeitende in Bildungsmaßnahmen oder stellen sie dafür auf Antrag frei. Grundsätzlich sind sie an Lernerfolg, verwertbarem Wissen und Können im Arbeitsalltag oder gar finanziellen Erträgen interessiert. Wie weit sie dies mit ihren Mitarbeitenden klären, gar schriftlich fixieren, wie weit sie Interesse an der Evaluation und ihren Ergebnissen haben, fällt sehr unterschiedlich aus. Oft sind die Evaluierenden gefordert, dieses Interesse und ein Commitment von Arbeitgebenden für die Evaluation zu wecken. Ansonsten droht die Gefahr, dass Evaluationsergebnisse nicht genutzt werden.

Arbeitskollegen von Teilnehmenden können vom erworbenen Know-how derer, die an der Bildungsmaßnahme teilgenommen haben, profitieren (oder sie geraten ins Hintertreffen, da ihnen die entsprechenden Kompetenzen fehlen).

Andere Mitarbeitende in der Institution, in der das Bildungsangebot stattfindet, können ebenfalls betroffen sein. Sind die Angebote erfolgreich, nutzt das der Institution und deren Mitarbeitenden. Schlechte Angebote können hingegen zu einem schlechten Ruf und in der Folge zu Wettbewerbsnachteilen führen.

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