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Einführung: Warum ist das Thema für die Polizei relevant?

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Die Relevanz des Themas psychische Störungen für die Polizei ergibt sich zunächst einmal aus deren relativ hoher Auftretenshäufigkeit in der Bevölkerung (vgl. Abschn. 1.4) und dem Umstand, dass polizeiliche Kontakte mit Menschen, die an einer psychischen Störung leiden, relativ häufig vorkommen. Im polizeilichen Alltag ergeben sich vielfältige mögliche Konstellationen, in denen Menschen mit psychischen Störungen einen Einsatzanlass darstellen. Diese können von verwirrten, hilflosen dementen Personen über Menschen im Zustand einer akuten Psychose über Notrufe wegen suizidaler oder fremdgefährdender Personen über Alkohol- und Drogenkranke bis zu psychisch auffälligen Tätern bei Stalking, häuslicher Gewalt oder (versuchten) Amoktaten o. Ä. reichen1. Weitere polizeiliche Berührungspunkte können sich im Zusammenhang mit der (unfreiwilligen) gesetzlichen Unterbringung psychisch Kranker bzw. deren Zuführung in eine psychiatrische Einrichtung ergeben. Diese haben Studien zufolge in Deutschland in den letzten Jahren in der Tendenz zugenommen2.

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich polizeiliche Kontakte bzw. Einsatzanlässe immer gerade dann ergeben, wenn Menschen mit psychischen Störungen in irgendeiner Weise auffällig, selbst- oder fremdgefährdend werden und sie sich in einem Zustand hoher emotionaler und psychosozialer Belastung befinden3. PolizeibeamtInnen müssen dann unverzüglich handeln, die Situation oft mit nur wenigen Vorinformationen möglichst richtig einschätzen und mit ihrem Verhalten zur Deeskalation der Situation beitragen sowie ggf. Entscheidungen über weitere notwendige Maßnahmen treffen. Ein situationsangemessenes und in der Folge die Situation eher entschärfendes Auftreten und Handeln seitens der Beamten ist aber nur dann möglich, wenn ein fundiertes Wissen über verschiedene polizeirelevante psychische Störungsbilder vorliegt und Besonderheiten in der Wahrnehmung, dem Erleben und Verhalten bei bestimmten Störungsbildern sowie mögliche Eskalationsfaktoren bekannt sind. So ist z. B. eine Bewaffnung und ggf. Bedrohung mit einem Messer bei einem akut Schizophrenen ganz anders einzuordnen als bei einer Person mit einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und erfordert eine andere polizeiliche Reaktion.

Allerdings verweisen sowohl ältere4 als auch aktuelle5 Studienbefunde darauf, dass einsatzbezogene Kontakte mit psychisch auffälligen Menschen von Polizeibeamten als konflikthaft angesehen werden, insbesondere aufgrund der schweren Einschätz- und Vorhersagbarkeit ihres zum Teil als irrational wahrgenommenen Verhaltens. Dies kann bei einem nicht unerheblichen Teil der Beamten zu Gefühlen von Angst während der Einsatzsituation führen – insbesondere dann, wenn wenig Wissen über psychische Störungen vorliegt6.

Unkenntnis und Unsicherheit im polizeilichen Umgang mit psychisch Auffälligen sowie daraus ggf. resultierendes eigenes Bedrohungserleben wiederum können auf Seiten der eingesetzten Beamten zu Überreaktionen führen, die die Situation zusätzlich verschärfen und dadurch den Ausgang der Kontakte für beide Seiten negativ beeinflussen. Dies spiegelt sich nicht zuletzt in dem hohen Anteil von Personen mit psychischen Störungen unter den durch Polizeiwaffen Getöteten wider, die etwa zwei Drittel ausmachen7, was insofern einen weiteren Aspekt der Relevanz des Themas für die Polizei begründet.

So ist die Vermittlung und Aneignung eines fundierten Wissens in diesem Themengebiet in Polizeiausbildung, -studium und -praxis nicht zuletzt für eine adäquate Gefährdungseinschätzung und die Erweiterung der Handlungsoptionen sowie den reflektierten Einsatz von Maßnahmen unabdingbar.

Polizeirelevante psychische Störungen

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