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1.2 Psychische Störungen

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In der Psychologie wird (im Unterschied zu den meisten Bereichen der Medizin) auf den Begriff „Krankheit“ verzichtet und stattdessen der neutralere Begriff der „psychischen Störung“ bevorzugt, da eindeutig nachgewiesene Kausalbeziehungen für die Entstehung einer psychischen Störung fehlen.

Psychische Störungen sind dabei als ein klinisch bedeutsames Verhaltens- oder psychisches Muster definiert8, das einhergeht mit

– Leidensdruck bei sich (z. B. durch Schmerzen) oder anderen (z. B. durch Verhaltensprobleme),

– einer erheblichen Beeinträchtigung (z. B. im Sozialleben, in beruflichen Leistungen oder finanziellen Bereichen) oder

– einem erhöhten Risiko zu sterben oder tiefgreifenden Freiheitsverlust zu erleiden.

Ursächlich dafür ist eine verhaltensmäßige, psychische oder biologische Funktionsstörung.

Bei psychischen Störungen handelt es sich also um eine Beeinträchtigung

im Handeln (z. B. in der Motorik oder sozialen Interaktion)

in der Wahrnehmung,

im Denken (z. B. im Urteilen oder Lernen),

im Fühlen oder

der körperlich/biologischen Funktionsweise (z. B. Veränderungen im Transmitterhaushalt, der Muskelspannung)

die zu einem dauerhaft und massiv herabgesetzten Fähigkeits- und Funktionsniveau des Betroffenen führt.

Es handelt sich dagegen nicht um eine psychische Störung, wenn das Verhalten

– nur eine verständliche Reaktion auf ein Ereignis ist (z. B. Trauer beim Verlust einer nahestehenden Person) oder

– nur von der Norm abweicht (z. B. politisch, religiös oder sexuell) oder zu individuellen Konflikten mit der Gesellschaft führt, ohne dass dem eine Funktionsstörung zugrunde liegt.9

Wittchen & Hoyer (2011): Klinische Psychologie & Psychotherapie:

Kapitel 1.3 „Was sind psychische Störungen?“ (S. 7–10)

Kapitel 2.1 „Abnorm oder normal – Krank oder gesund?“ (S. 28–32)

Caspar, Pjanic & Westermann (2018): Klinische Psychologie:

Kapitel 1.3.1 „Psychische Störungen – Begriff und Kriterien“ (S. 6–7)

Polizeirelevante psychische Störungen

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