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Teil II Die gesetzliche Erbfolge › § 4 Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

§ 4 Das gesetzliche Erbrecht des Lebenspartners

Literatur:

Finger, Lebenspartnerschaft und Wohnung, WuM 2000, 462; Grziwotz, Erbrechtliche Gestaltungen bei gleichgeschlechtlichen Paaren, ZEV 2002, 55; Kaiser, Pflichtteilsrecht der eingetragenen Lebenspartner, FPR 2005, 286; Kamps, Eingetragene Lebenspartnerschaften, ErbStB 2005, 68; Muscheler, Die Eingetragene Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht, JURA 2004, 217; Schwab, Eingetragene Lebenspartnerschaft – Ein Überblick, FamRZ 2001, 385.

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Aufgrund des LPartG[1] konnten gleichgeschlechtliche Paare seit dem 1.8.2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Nach Einführung der „Ehe für alle“ durch Gesetz v. 20.7.2017[2] können jedoch seit dem 1.10.2017 keine neuen eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Bereits bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften bleiben indes unberührt: § 20a LPartG ermöglicht zwar die Umwandlung in eine Ehe; sofern die Partner hiervon keinen Gebrauch machen, besteht die eingetragene Lebenspartnerschaft jedoch fort.[3]

Die erbrechtlichen Regelungen des LPartG werden daher nur noch für diese „Altfälle“ relevant und entsprechen im Übrigen denjenigen für Ehegatten:

Gesetzliches Erbrecht neben Verwandten Ehegatte Lebenspartner
1. Ordnung ein Viertel
§ 1931 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 LPartG
2. Ordnung Hälfte
§ 1931 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Alt. 1 § 10 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Alt. 1 LPartG
Großeltern des EL Hälfte; soweit auch Abkömmlinge von Großeltern vorhanden sind, erhält der Ehegatte/Lebenspartner zudem auch deren Anteile
§ 1931 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Alt. 2, S. 2 § 10 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Alt. 2, S. 2 LPartG
4. und fernere Ordnungen Alleinerbe
§ 1931 Abs. 2 § 10 Abs. 2 S. 1 LPartG
Ausschluss während Scheidungs-/Aufhebungsverfahren § 1933 § 10 Abs. 3 LPartG
Zugewinngemeinschaft
Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um 1/4 § 1371 Abs. 1 § 6 S. 2 LPartG i.V.m. § 1371 Abs. 1
Voraus § 1932 § 10 Abs. 1 S. 3-5 LPartG
Güterrechtliche Lösung (Zugewinnausgleichsanspruch + kleiner Pflichtteil) § 1371 Abs. 2 § 6 S. 2 LPartG i.V.m. § 1371 Abs. 2
Sonderregelung zur Ausschlagung § 1371 Abs. 3 § 6 S. 2 LPartG i.V.m. § 1371 Abs. 3
Ausbildungsanspruch der Stiefkinder § 1371 Abs. 4 § 6 S. 2 LPartG i.V.m. § 1371 Abs. 4
Gütertrennung § 1931 Abs. 4 § 10 Abs. 2 S. 2 LPartG
Gütergemeinschaft §§ 1471 ff. § 7 S. 2 LPartG i.V.m. §§ 1471 ff.
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