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2.1 Das traumatische Ereignis im DSM-5
ОглавлениеIn bewährter psychiatrischer Praktikabilität reduziert das DSM-5 (APA, 2013) das Trauma auf das objektivierbare traumatische Ereignis. Beispielhaft angeführt werden dafür kriegerische Ereignisse und Kriegsgefangenschaft, körperliche Angriffe, sexuelle Gewalt, Entführung, terroristische Anschläge, Folter, Katastrophen und schwere Verkehrsunfälle sowie plötzliche, katastrophale medizinische Vorfälle. Unterschieden werden zwei Arten der direkten Exposition, nämlich eigene Betroffenheit (bspw. selbst Opfer eines Gewaltverbrechens werden) und das Erleben eines solchen Ereignisses als Zeuge. Auf Seiten der indirekten Traumaexposition werden ebenfalls zwei Typen unterschieden. Einerseits Ereignisse wie der Erhalt einer Nachricht, dass eine nahestehende Person ein traumatisches Ereignis erlitten oder plötzlich und unerwartet das Leben verloren hat. Als zweite Variante wurde neu ins DSM-5 die wiederholte oder extreme Exposition zu aversiven Details traumatischer Ereignisse (z. B. bei Einsatzkräften, die Leichenteile einsammeln müssen) aufgenommen, wobei – sofern in professionellem Kontext erfolgt – auch die von elektronischen Medien vermittelte Exposition Berücksichtigung findet. Eine weitere Änderung gegenüber der Vorgängerversion DSM-IV zeigt sich im Wegfall des subjektiven Stressorkriteriums A2. Hiernach musste die unmittelbare Reaktion auf das Ereignis durch intensive Angst, Hilflosigkeit oder Entsetzen charakterisiert sein.