Читать книгу Reden - Lysias - Страница 11
5. Aufbau der Gerichtsreden
ОглавлениеDie Gerichtsreden waren nach einem einheitlichen Schema aufgebaut. Da sie nur einmal mündlich vorgetragen wurden und die Richter also nach einmaligem Hören zu einem Urteilsspruch kommen mussten, war die festgelegte Form der Reden erleichternd für das Erfassen und Verstehen der geschilderten Vorgänge.
Im Eingangsteil (Prooimion) ging es vorrangig darum, die Aufmerksamkeit des Gerichts zu wecken und die Richter schon von Anfang an wohlwollend zu stimmen. – Auf diese Eröffnung folgte gewöhnlich eine kurze Angabe dessen, was der Redner beweisen wollte, Prothesis genannt. – Darauf wurde im Hauptteil die Erzählung (Dihegesis), der eigentliche Vorgang, ausgebreitet. Dabei ging es nicht einfach um eine sachliche Darstellung der zur Verhandlung stehenden Ereignisse, sondern durchaus um eine subjektive Schilderung des Erlebten. – In der Beweisführung (Apodeixis oder Pisteis) legte der Sprechende die Argumente dar, die nach seiner Meinung zum Tathergang geführt hatten. In diesen Teil der Rede gehörte, dass der Sprecher seinen eigenen Charakter und den seines Gegners klar als gegensätzlich herausstrich und bei den Richtern Zorn über den Gegner oder Mitleid für sich selbst zu erregen versuchte. Zu den Beweismitteln gehörte auch das Vorbringen von Zeugen sowie das Verlesen von Gesetzestexten und Urkunden. – Der Schluss der Reden (Epilogos) war meist kurz und endete mit der Aufforderung an die Richtenden, ihres Amtes zu walten.