Читать книгу Bezugnahmeklauseln im Kontext des kirchlichen Arbeitsrechts - Manuel Jäger - Страница 4
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеHerkunft der Bezugnahmeklauseln und Anwendbarkeit im kirchlichen Arbeitsrecht
B.Bezugnahmeklauseln als Instrument des weltlichen Arbeitsrechts
I.Kodifikation in der Tarifvertragsverordnung der Weimarer Republik
II.Keine Normierung im säkularen Tarifvertragsgesetz
III.Bezugnahmeklauseln als anerkanntes Rechtsinstitut
IV.Bezugnahmeklauseln als schuldrechtliche Abrede ohne normative Wirkung
V.Keine Unzulässigkeit aus dem Spannungsverhältnis der Bezugnahmeklauseln
C.Anwendbarkeit weltlicher Grundsätze der Bezugnahmeklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht
III.Leitgedanke der Dienstgemeinschaft auch bei privatrechtlich begründeten Arbeitsverhältnissen
IV.Erweiterung des kirchlichen Arbeitsrechts – Zuordnung kirchlicher Einrichtungen
1.Säkulare Zuordnungsvoraussetzungen
2.Kircheninterne Zuordnungsvoraussetzungen
c)Ökumenische Einrichtungen und Organisationen
Bezugnahmeobjekte im kirchlichen Arbeitsrecht
C.Überbetriebliche Mitbestimmung
III.Anwendung des „Zweiten und Dritten Weges“ im kirchlichen Arbeitsrecht
D.Notwendigkeit der Bezugnahme im kirchlichen Arbeitsrecht
I.Rechtsgehalt des „Zweiten Weges“
1.Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen
2.Tarifvertrag Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
3.Sonderfall: Tarifvertrag Nordelbische Kirche
II.Rechtsgehalt des „Dritten Weges“
1.Auffassung der Rechtsprechung zur Rechtsnormqualität der Arbeitsbedingungen des „Dritten Weges“
e)Zusammenfassung der Rechtsprechung
2.Literaturmeinungen zum Rechtsgehalt des „Dritten Weges“
a)Öffentlich-rechtlicher Ansatz
3.Stellungnahme zum Rechtsgehalt des „Dritten Weges“
a)Stellungnahme zu den Literaturansichten
b)Stellungnahme zur Auffassung in der Rechtsprechung
Bezugnahmeklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht
A.Beispiele: Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Arbeitsverträgen
B.Dienstvertragliche Vereinbarung als Ausgangspunkt der Bezugnahmeklauseln
C.Grundlegende Typologie von Bezugnahmeklauseln
1.Verpflichtung zur verbindlichen Wirkung der Regelungen des „Zweiten und Dritten Weges“
2.Auswirkung auf den sachlichen Umfang
II.Grad der Dynamik: Statische oder dynamische Bezugnahme
2.Dynamische Bezugnahmeklausel
a)Kleine dynamische Bezugnahmeklausel
b)Große dynamische Bezugnahmeklausel
3.Tendenz zur Verwendung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln
D.Wirkung kirchlicher Bezugnahmeklauseln
I.Deklaratorische oder konstitutive Wirkung
II.Wirkung der Bezugnahme bei Verweis auf AVR des „Dritten Weges“
1.„Teil-konstitutive“ Wirkung bei dynamischer Verweisung
2.Ablehnung einer „teil-konstitutiven“ Wirkung
III.Wirkung der Bezugnahme bei Verweis auf Regelungen des „Zweiten Weges“
IV.Wirkung einer kollektivrechtlichen Bezugnahme
E.Auslegung kirchlicher Bezugnahmeklauseln
I.Differenzierung zwischen Bezugnahmeklausel und Bezugnahmeobjekt
II.Auslegung der Bezugnahmeklauseln
1.Kanon der Vertragsauslegung bei Bezugnahmeklauseln
2.Ergänzende Auslegung von Bezugnahmeklauseln
III.Auslegung der Bezugnahmeobjekte
1.Auslegung kirchlicher Tarifverträge
F.Bezugnahme auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes
I.Einordnung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes im kirchlichen Arbeitsrecht
II.Individualvertragliche Auswirkungen durch Wechsel von BAT auf TVöD
III.Kollektivrechtliche Bezugnahme auf Tarifwerke des öffentlichen Dienstes
G.Bezugnahme auf tarifdispositive Vorschriften des staatlichen Arbeitsrechts
II.Kirchenklauseln in staatlichen Arbeitsgesetzen
III.Anwendbarkeit der weltlichen Öffnungsklauseln im kirchlichen Arbeitsrecht
IV.Tarifdispositive Vorschriften bei Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
Inhaltskontrolle von Bezugnahmeklauseln in kirchlichen Dienstverträgen
B.Inhaltskontrolle der Bezugnahmeobjekte
I.Inhaltskontrolle kirchlicher Tarifverträge
2.Materielle Richtigkeitsgewähr kirchlicher Tarifverträge
3.Reichweite der Bereichsausnahme bei Bezugnahme
1.AVR des „Dritten Weges“ als AGB
aa)4.Senat des BAG
bb)6.Senat des BAG
cc)Senat des BAG
2.Ausschluss der Inhaltskontrolle
a)Ausschluss nach § 310 Abs.4 S.1 BGB (analog)
b)Ausschluss nach § 310 Abs.4 S.2 BGB
c)Billigkeitskontrolle des 4.Senats des BAG
C.Inhaltskontrolle der Bezugnahmeklauseln
I.Kirchliche Bezugnahmeklauseln als AGB
2.Voraussetzungen nach § 305 Abs.1 BGB
3.Auslegung von Bezugnahmeklauseln als AGB
4.Bezugnahmeklausel als überraschende Klausel
II.Reichweite der Inhaltskontrolle kirchlicher Bezugnahmeklauseln
1.Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge des „Zweiten Weges“
2.Bezugnahmeklauseln auf AVR des „Dritten Weges“
a)Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
aa)Eingeschränkte Inhaltskontrolle kirchlicher Bezugnahmeklauseln
(1)Urteil des 4.Senats vom 10.12.2008
(2)Urteil des 4.Senats vom 18.11.2009
(3)Urteil des 4.Senats vom 21.11.2012
bb)Uneingeschränkte Inhaltskontrolle kirchlicher Bezugnahmeklauseln
(1)Urteile des 6.Senats vom 22.07.2010
(2)Urteil des 6.Senats vom 28.06.2012
(3)Urteil des 3.Senats vom 14.07.2015
d)Uneingeschränkte Inhaltskontrolle bei dynamischer Verweisung
aa)Kein unzulässiger Änderungsvorbehalt bei Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission
bb)Änderungsvorbehalt und Letztentscheidungsrecht
(1)Letztentscheidungsrecht im engeren Sinne
(2)Letztentscheidungsrecht im weiteren Sinne
Reichweite kirchlicher Bezugnahmeklauseln
B.Kirchenrechtliche Verfahrensordnungen des „Dritten Weges“
II.Geltung durch individualvertragliche Bezugnahmeklauseln
3.Zusammenfassung der Rechtsprechung
4.Reaktionen in der Literatur zur Rechtsprechung des BAG
I.Normative Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen
1.Kircheneigene Regelungen zum Rechtsgehalt von Dienstvereinbarungen
2.Auffassung der Rechtsprechung zur normativen Wirkung von Dienstvereinbarungen
a)Urteil des 1.Senats vom 19.06.2007
b)Urteil des 2.Senats vom 29.09.2011
c)Urteil des 1.Senats vom 24.06.2014
d)Urteil des 5.Senats vom 24.09.2014
e)Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2016
f)Zusammenfassung der Rechtsprechung zur normativen Wirkung der Dienstvereinbarungen
3.Literaturansichten zur normativen Wirkung von Dienstvereinbarungen
a)Differenzierung zwischen einer inner- und außerkirchlichen Wirkung
bb)Beurteilung
b)Normative Wirkung durch Pflicht zum Erlass kirchlicher Mitarbeitervertretungsordnungen
c)Betriebliche Eingliederung als Legitimationsgrundlage
bb)Beurteilung
d)Normative Wirkung kraft kirchengesetzlicher Anordnung
bb)Literaturmeinung 2
cc)Beurteilung
e)Differenzierung nach „Art“ der Dienstvereinbarung
bb)Beurteilung
f)Keine normative Wirkung kirchlicher Dienstvereinbarungen
bb)Beurteilung
4.Abschließende Stellungnahme zum Rechtsgehalt kirchlicher Dienstvereinbarungen
5.Ergebnis und Auswirkung auf Bezugnahmeklauseln
II.Individualvertragliche Geltung der Dienstvereinbarungen durch Bezugnahmeklauseln
1.Bezugnahmeklauseln mit Anhaltspunkt im Wortlaut auf Dienstvereinbarungen
2.Bezugnahmeklauseln ohne Anhaltspunkt im Wortlaut auf Dienstvereinbarungen
a)Konkludente Vereinbarung einer Bezugnahme auf Dienstvereinbarungen
b)Auslegung der Bezugnahmeklauseln
aa)Allgemeine Auslegung
bb)Ergänzende Auslegung
3.Wirkung der Bezugnahmeklauseln auf Dienstvereinbarungen
III.Ergebnis: Dienstvereinbarungen und Bezugnahme
D.Fazit zur Reichweite der Bezugnahmeklauseln
Die Rolle der Bezugnahmeklausel beim Systemwechsel durch Betriebsübergang
C.Kirchliche Spannungsfelder als Gründe für zahlreiche Betriebsübergänge
I.Wettbewerbsdruck durch Privatisierung
II.Globalisierung als Spannungsfeld
III.Gesellschaftliches Spannungsverhältnis
D.Die Rolle der Rechtsprechung
E.Der staatliche Normenbestand beim Betriebsübergang
I.§ 613a BGB – Struktur der arbeitsrechtlichen Grundlage beim Betriebsübergang
II.Erweiterung des Anwendungsbereichs nach § 324 UmwG
III.Voraussetzung und Abgrenzung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB
IV.Anwendbarkeit des § 613a BGB im kirchlichen Arbeitsrecht
F.Einordnung der Bezugnahmeklausel im Gefüge des § 613a BGB
I.Bezugnahme auf kirchliche Tarifverträge
2.Neue Einordnung der Bezugnahmeklausel im Gefüge des § 613a Abs.1 BGB erforderlich?
a)Ausgangspunkt: Art.3 Abs.1 und 3 RL 2001/23/EG
b)Die Rechtsprechung des EuGH zur Einordnung der Bezugnahmeklauseln
c)Zusammenfassung der Rechtsprechung
d)Reaktionen auf die Rechtsprechung des EuGH
II.Bezugnahme auf AVR des „Dritten Weges“
b)Richtlinienkonforme Auslegung
III.Bezugnahme auf Dienstvereinbarungen
b)Vergleichbare Interessenlage
I.Besonderheiten bei der Weitergeltung von in Bezug genommenen Dienstvereinbarungen
2.Ende der Dynamik durch Auslegung der Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabrede
a)Auslegung dynamischer Bezugnahmeklauseln als Gleichstellungsabrede
aa)Rechtsfolgen der Gleichstellungsabrede beim Betriebsübergang
bb)Kritik an der Auslegung als Gleichstellungsabrede
aa)Rechtsfolgen einer unbedingt zeitdynamischen Verweisung
bb)Zusammenfassung
c)Übertragbarkeit der Auslegung als Gleichstellungsabrede
aa)Kirchlicher Tarifvertrag als Bezugnahmeobjekt
bb)AVR des „Dritten Weges“ als Bezugnahmeobjekt
cc)Zwischenergebnis
3.Ende der Dynamik durch Verlust der kirchlichen Zuordnung
a)Bezugnahmeklausel auf AVR des „Dritten Weges“
aa)Eintritt einer auflösenden Bedingung
(1)Zunehmende Befürwortung einer auflösenden Bedingung
(2)Dennoch: Keine auflösende Bedingung
bb)Störung der Geschäftsgrundlage
b)Bezugnahme auf Tarifverträge des „Zweiten Weges“
4.Einfluss der europäischen Rechtsprechung auf die Dynamik
aa)Sachverhalt
bb)Die Entscheidung des EuGH
cc)Beurteilung des Urteils Alemo-Herron
dd)Auswirkungen des Urteils Alemo-Herron auf die nationale Rechtsprechung
ee)Die Reaktion des 4.Senats des BAG: Vorabentscheidungsverfahren
(1)Sachverhalt der Ausgangsverfahren
(2)Vorabentscheidungsfragen des BAG
(3)Begründung des BAG
aa)Beurteilung des Urteils Asklepios
bb)Auswirkungen auf die Rechtsprechung des BAG
d)Übertragbarkeit auf das kirchliche Arbeitsrecht
aa)Bezugnahmeklausel auf AVR des „Dritten Weges“
bb)Bezugnahme auf Tarifverträge des „Zweiten Weges“
III.Ergebnis zur Weitergeltung kleiner dynamischer Bezugnahmeklauseln beim Betriebsübergang