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II. Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)

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Das Schengener Durchführungsübereinkommen wurde im Zuge des Vertrags von Amsterdam in das Unionsrecht einbezogen.[163] Von strafprozessualer Relevanz ist hier unter anderem das Verbot der Doppelverfolgung nach Art. 54 SDÜ.

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