Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Manuel Ladiges - Страница 305
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I. Rechtsnatur
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Unter einer Verwaltungsvorschrift werden unter anderem solche abstrakt-generellen Regelungen verstanden, die von der Exekutive erlassen werden, um die Verwaltungstätigkeit von nachgeordneten Behörden bzw. von deren Bediensteten zu vereinheitlichen.[193] Verwaltungsvorschriften stellen im Allgemeinen nur Rechtsquellen im weiteren Sinne dar[194], da sie grundsätzlich keine Bindungswirkung für den Rechtsanwender entfalten.