Читать книгу Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur - Marc Russack - Страница 11
I. Allgemeines
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Die Begutachtung der Zulässigkeit der (eingelegten und noch nicht begründeten) Revision weist in den meisten Klausuren keinerlei Schwierigkeiten auf. Sie umfasst grundsätzlich die – deshalb möglichst knappe – Darstellung der Statthaftigkeit, der Rechtsmittelbefugnis, der Beschwer, der ordnungsgemäßen Revisionseinlegung sowie der noch möglichen Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist. Größeren Begründungsaufwand erfordern nur (seltener abgefragte) besondere Zulässigkeitsprobleme, auf die nachfolgend im Einzelnen eingegangen wird. Immer wird die von den Prüfungsämtern intendierte Lösung zur Zulässigkeit der Revision führen, da der Prüfungsschwerpunkt einer jeden Revisionsklausur in der Begründetheit des Rechtsmittels liegt.
B. Zulässigkeit der Revision › II. Statthaftigkeit