Читать книгу Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur - Marc Russack - Страница 18
Anmerkungen
ОглавлениеDie Ausführungen zum nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschluss Rn. 131 gelten entsprechend.
Vgl. GmS-OGB NJW 2000, 2340, 2341.
Vgl. dazu unten Rn. 88.
Es handelte sich um den unten unter Rn. 72 geschilderten Klausurfall.
Vgl. RGSt 24, 250 f.; BGHSt 1, 44 f.
Vgl. dazu unten Rn. 161.
Es handelte sich um den unten unter Rn. 246 beschriebenen Klausurfall.