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Vorwort zur 1. Auflage

Vorwort zur 1. Auflage

Als Prüfer im zweiten Staatsexamen und Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften habe ich mich jahrelang intensiv mit den Inhalten strafprozessualer Revisionsexamensklausuren befasst. Mir ist dabei klar geworden, dass sich die Materie – wie wahrscheinlich kein anderes Prüfungsgebiet des zweiten Staatsexamens – für eine ganz neuartige, „,empirisch“ orientierte Prüfungsvorbereitung eignet: Manche Rechtsfragen werden in gewissen zeitlichen Abständen immer wieder deckungsgleich abgefragt – zahlreiche andere sind Abwandlungen stets wiederkehrender Grundthemen. Schon vor einiger Zeit hatte ich daher ein ähnlich konzeptioniertes Kurzskript entwickelt, das bei den Teilnehmern meiner Duisburger Arbeitsgemeinschaften über die Jahre hinweg große Resonanz fand. In diesem Lehrbuch habe ich meine Methode deshalb weiterentwickelt und die revisionsrechtlichen Themen aller etwa 50 Examensklausuren, die das Landesjustizprüfungsamt NRW seit 1994 zur strafprozessualen Revision gestellt hat, unter vollständiger Darstellung der jeweiligen Klausurlösung lückenlos ausgewertet. In bislang einmaliger Form ist auf diese Weise ein vollkommen originalgetreuer „Abdruck“ der Prüfungswirklichkeit geschaffen, der die Referendarinnen und Referendare ausschließlich mit dem Stoff befasst, der von den Prüfungsämtern aus der Vielzahl der denkbaren revisionsrechtlichen Fragen auch tatsächlich thematisiert wird. In diesem Rahmen sind nicht nur die prüfungsrelevanten verfahrensrechtlichen Fragen, sondern im Unterschied zu anderen Lehrbüchern mit ähnlicher Zielsetzung auch die revisionsrechtlich bedeutsamen sachlichrechtlichen Zusammenhänge, die den Prüflingen erfahrungsgemäß ganz besondere Schwierigkeiten bereiten, umfassend dargestellt. Wegen des von Nordrhein-Westfalen mit fast allen anderen Bundesländern praktizierten Klausurentauschs ist das Lehrbuch dabei auch für solche Prüflinge von Nutzen, die ihr Examen nicht in Düsseldorf ablegen.

Um bei Leserinnen und Lesern ein Verständnis für die faktische Darstellung der thematisierten Rechtsfragen in den Klausuraufgaben zu wecken, habe ich bei der Schilderung der einzelnen Klausurfälle die maßgeblichen Passagen des Original-Aufgabentextes möglichst detailgetreu wiedergegeben. Weitere praktische Bedeutung erhält das Lehrbuch dadurch, dass ich grundsätzlich nur die Kommentare von Meyer- Goßner und Tröndle/Fischer zitiert habe, die mit Ausnahme von Baden-Württemberg in allen Bundesländern im zweiten Staatsexamen zugelassen sind. Durch lückenloses Nacharbeiten der Zitate wird nicht nur der effektive Einsatz dieser Kommentare in der eigenen Prüfung vorbereitet. Gleichzeitig wird auf diese Weise transparent, dass die Prüfungsämter ihre Klausurfälle nicht selten auf Grundlage einzelner Hinweise in diesen Kommentierungen konstruieren – die Prüflinge können so erlernen, die von den Prüfungsämtern intendierten „Fährten“ zu lesen. Neben vielen Aufbau- und Darstellungstipps enthält das Lehrbuch schließlich zahlreiche Hinweise auf typische Klausurfehler und Möglichkeiten ihrer Vermeidung sowie die Wahrnehmungen und Erwartungen der Examensprüfer im Benotungsprozess.

Inhaltlich ist die Darstellung ausschließlich an die jeweils von den Obergerichten – und insbesondere vom BGH – vertretenen Auffassungen angelehnt, die immer auch in den beiden vorgenannten Kommentaren mitgeteilt sind. Auch insofern habe ich mich konsequent an den Erwartungen der Prüfungsämter orientiert, die ihren Ausdruck in entsprechend ausgerichteten „Lösungsskizzen“ finden. Nach wie vor steht im zweiten Staatsexamen das Finden einer „praktischen“ und damit obergerichtlich standhaltenden Lösung im Vordergrund – Examensklausuren sind allein schon im Hinblick auf die begrenzten zeitlichen und sachlichen Ressourcen nicht das Forum für eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung der Obergerichte.

Bedanken möchte ich mich beim Landesjustizprüfungsamt NRW, das den Weg zu diesem Buch durch Zustimmung zu meinem Konzept überhaupt erst eröffnet hat. Ganz herzlicher Dank gilt meinem hochgeschätzten Kollegen Herrn VRiOLG Hans-Dieter Becker, der nicht nur das Manuskript geprüft, sondern während unserer Zusammenarbeit beim OLG Düsseldorf auch mein eigenes revisionsrechtliches Verständnis maßgeblich mitgeprägt hat.

Mülheim an der Ruhr, im Mai 2005

Marc Russack

Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur

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