Читать книгу Klausurenkurs im Strafprozessrecht - Marco Mansdörfer - Страница 41

c) Vereitelungserfolg

Оглавление

50

Darüber hinaus müsste S die Bestrafung des J aus dieser Tat vereitelt haben. Darunter versteht man jede Besserstellung des Täters im Hinblick auf den staatlichen Anspruch auf Verhängung oder Androhung der Strafe oder Maßnahme.[17] Die Tat kann grundsätzlich auch durch Unterlassen begangen werden.[18]

J wurde infolge der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht bestraft, der Taterfolg ist mithin eingetreten.

Klausurenkurs im Strafprozessrecht

Подняться наверх