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3.1 Einleitung

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Als psychotrope Substanzen werden Wirkstoffe oder Wirkstoffmischungen bezeichnet, die Einfluss auf die menschliche Psyche nehmen. Synonym verwendet wird der Begriff psychoaktive Substanz.

Eine solche Beeinflussung kann unterschwellig sein und beispielsweise als Anregung, Entspannung oder angenehme Stimmungsänderung positiv erlebt werden. Sie kann aber auch den Bewusstseinszustand weitreichend beeinträchtigen und/oder zu Krampfanfällen, Bewusstseinsstörungen oder zu einem Koma führen.

Die Begriffe »psychoaktive« oder »psychotrope« Substanzen sollen die emotional aufgeladenen Ausdrücke »Rauschgift« und »Rauschmittel« ersetzen. Denn der Begriff »psychoaktive Substanz« hält sich neutral in Hinblick auf die Legalität oder Illegalität einer Substanz bzw. eines Wirkstoffes.

Psychoaktive Substanzen lassen sich grundsätzlich in drei große Gruppen entlang ihres Wirkungsspektrums einteilen:

Die erlebnis- und wahrnehmungsverändernde Wirkung steht bei den Halluzinogenen wie z. B. LSD, Meskalin, Engelstrompete sowie bei Cannabisprodukten im Vordergrund. Demgegenüber sind bei den Drogen Kokain, Ecstasy, den Amphetaminen – einschließlich Crystal Meth – die psychostimulierenden und antreibenden Wirkungen zentral. Bei den Opioiden und bei Alkohol hingegen sind die zentral dämpfenden und zugleich euphorisierenden Komponenten prägend (Geschwinde 2013: 1).

Bei der großen Vielzahl von Drogen (Scherbaum 2017 beschreibt z. B. in seiner Übersicht alleine 20 Substanzen) verfügbarer und potenziell abhängigkeitsauslösender Medikamente, stellt sich die Frage, wie diese im Rahmen dieses Abschnittes und Buches sinnvoll zur Darstellung gebracht werden können – zumal auch der Anspruch besteht, die historischen und kulturellen Kontexte des Gebrauchs zumindest kurz anklingen zu lassen, um individualisierenden Perspektiven keinen Vorschub zu leisten.

Da eine abschließende und sinnvolle Darstellung unmöglich erschien, wurden aus jeder der drei o. g. Wirkungsgruppen Vertreter ausgewählt, die als geeignet schienen, das jeweilige Feld zu repräsentieren. Diese Substanzen sollten zudem eine Bedeutung als Rauschdroge erlangt haben und dementsprechend für Fachkräfte der Suchtprävention und Suchtarbeit Relevanz aufweisen.

Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass sich mehrere Wirkungskomponenten häufig überschneiden und zudem oft mehrere Substanzen gleichzeitig oder im raschen Wechsel konsumiert werden. So muss auch einer Einteilung nach dem o. g. Ordnungsprinzip etwas Willkürliches anhaften.

Bei den hier dargestellten und diskutierten Wirkungsweisen wurde eine Konzentration auf die psychischen Wirkungen vorgenommen (z. B. Euphorie); demgegenüber werden die körperlichen Wirkungen (z. B. verengte oder erweiterte Pupillen) nur randständig behandelt. Diese Schwerpunktsetzung trägt dem Umstand Rechnung, dass die psychischen Wirkungen einer Substanz viel über die Motivationslagen und Funktionalitäten eines Substanzkonsums aussagen und somit einen Zugang zu den psychischen und sozialen Verfasstheiten der Konsumenten und Konsumentinnen eröffnen und damit unmittelbare Hinweise für Prävention und Beratung bieten.

Die oftmals erheblichen sozialen Folgen und Schäden, die häufig mit ausgeprägtem Suchtverhalten einhergehen, wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, Armut, Wohnungslosigkeit, niedriges formales Bildungsniveau und schlechter allgemeiner Gesundheitszustand, werden an dieser Stelle nicht dargestellt, da eine substanzspezifische Diskussion hier nur bedingt sinnvoll ist. Diese werden aber ausführlich erörtert in Kapitel 5 »Soziale Ungleichheit und Sucht«. Desgleichen zeigen die sozialen Folgen oftmals geschlechtsspezifische Ausprägungen, die in Kapitel 6 »Geschlecht und Sucht« aufgegriffen und diskutiert werden.

Die hier ebenfalls kurz dargestellte historische Zu- und Abnahme bestimmter Formen des Drogenkonsums (Drogenwellen) sollen als Hinweis darauf verstanden werden, dass Drogenkonsum im Allgemeinen immer auch ein Ausdruck von den jeweiligen Lebensauffassungen, Bedürfnissen, Wertvorstellungen – und ihren Wandlungen – einer Gesellschaft ist ( Kap. 2).

Soziale Arbeit in der Suchthilfe

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