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3.2.2 Substanz und Konsumformen

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Die Cannabispflanze ist eine krautartige Pflanze mit uneinheitlicher botanischer Klassifikation. Die psychoaktive Wirkung wird hauptsächlich von Δ9 -Tetrahydrocannabinol (THC) erzeugt (Scherbaum 2017: 39). Die Cannabispflanze wird zu folgenden Cannabis-Produkten verarbeitet:

• Cannabis-Kraut bzw. Blütenstände (Marihuana),

• Cannabis-Harz (Haschisch),

• Cannabis-Konzentrat (Haschischöl) (Geschwinde 2013: 4; Scherbaum 2017: 43).

Der THC-Gehalt von Marihuana und Haschisch variiert erheblich (zwischen 2 und 20 Prozent), Cannabisöl kann einen THC-Gehalt von bis zu 80 Prozent aufweisen (Scherbaum 2017: 43). Durch spezielle Züchtungen wird versucht, eine Erhöhung des THC-Gehalts von Marihuana und Haschisch bis zu einem Wirkstoffgehalt von 30 Prozent zu erreichen. Der als Nutzpflanze in Deutschland zugelassene Faserhanf darf demgegenüber eine THC-Konzentration von nur maximal 0,2 Prozent aufweisen (Scherbaum 2017: 39).

Cannabisprodukte werden überwiegend als »Joint« oder in oft sehr aufwändig gestalteten Pfeifen geraucht. Aber auch oral, z. B. in Keksen oder im Tee, kann Haschisch zu sich genommen werden (Scherbaum 2017: 45).

In den letzten Jahren sind vermehrt synthetische Cannabinoide aufgekommen. Sie sind wie THC an den Rezeptoren des körpereigenen Cannabinoidsystems wirksam und verursachen cannabisartige psychotrope Wirkungen, die aber teilweise sehr viel intensiver ausfallen als bei Marihuana oder Haschisch. Wird die chemische Zusammensetzung der synthetischen Cannabinoide identifiziert, werden auch diese dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) unterstellt. Jedoch kommen immer wieder neue synthetische Cannabinoide mit geringfügig veränderter chemischer Zusammensetzung auf den Markt, die solange legal sind, bis auch sie den Prozess der chemischen Identifizierung und BTMG-Unterstellung durchlaufen haben (Geschwinde 2013: 88–96; Scherbaum 2017: 42f).

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