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1. Hintergrund
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Die Ausgestaltung eines Umsatzsteuerkarussells kann diverse Formen annehmen.[31] Ergebnis ist aber stets die Verkürzung bzw. Hinterziehung der Umsatzsteuer, indem lediglich Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, ohne in allen Fällen die ausgewiesene Umsatzsteuer zu erklären bzw. abzuführen.[32] Der monetäre Erfolg dieser Straftat resultiert somit aus „der Differenz von gezogener Vorsteuer und nicht abgeführter Umsatzsteuer (…)“. Zur Umsetzung wird häufig – aber nicht zwingend – eine sich über mehrere EU-Mitgliedstaaten erstreckende Lieferkette implementiert, die meist den Handel mit hochpreisigen kleinen Waren (bspw. Computerprozessoren[33]) oder Waren mit hohem Handelsvolumen, wie z.B. Schrott zum Gegenstand hat.[34] Hierbei sind die gehandelten Waren nicht zwingenderweise existent („Scheinlieferungen“).
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In einem klassischen Umsatzsteuerkarussell kauft der sog. „Missing Trader“ innergemeinschaftlich Waren steuerfrei ein, die er dann unter Ausweis von Umsatzsteuer an den sog. „Buffer“ weiter veräußert, ohne die ausgewiesene Umsatzsteuer anzumelden bzw. abzuführen.[35] Im internationalen Kontext wird daher auch der Begriff „Missing Trader Intra-Community Fraud“ verwendet (MTIC).[36]
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Abb. 7:
Übersicht „Klassisches Umsatzsteuerkarussell“
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Der Buffer kommt seinen steuerlichen Pflichten nach und ist grundsätzlich nicht notwendig für das Funktionieren eines Umsatzsteuerkarussells, sondern dient i.d.R. der Verschleierung. Aus diesem Grund werden in einem Umsatzsteuerkarussell auch regelmäßig mehrere Buffer zwischen dem Missing Trader und dem Distributor geschaltet.[37]
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Um den „Erfolg“ dieses kriminellen Systems zu realisieren, wird durch den Distributor – der regelmäßig der Initiator dieser Straftat sein wird – auf Grundlage der Rechnung des Buffers Vorsteuer gezogen, die wirtschaftlich gesehen im Wesentlichen aus der unversteuerten Rechnung des Missing Traders stammt.[38]