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3. Beispiel

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Der Automobilzulieferer A stellt Produkte her, die an namhafte Automobilhersteller geliefert werden. Da der Wettbewerb sehr hoch ist und die Automobilhersteller ihrerseits sehr auf die Preise achten müssen, lädt der Vertriebsleiter des A fünf Einkäufer des Automobilherstellers H zu einer Städtereise nach New York ein. Bezahlt werden ein Business-Class Flug, drei Übernachtungen in einem 5 Sterne-Hotel in Manhattan, sämtliche Mahlzeiten und Tickets für eine Broadway Show. Da sich die Mitarbeiter des H in der Schuld des A fühlen, beschließen sie gemeinschaftlich, die Angebote des A jeweils so zu bewerten, dass diese knapp vor dem besten Anbieter liegen. Im Einzelfall akzeptieren die Einkäufer des H auch ein zweites Angebot des A mit besseren Preisen. Sie geben ihm dann einen entsprechenden Hinweis vorab.

Mögliches Vorgehen im Rahmen einer Investigation

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Die Geschäftsführung des A hat einen anonymen Hinweis erhalten. Dieser Hinweis scheint von einem mutmaßlichen Wettbewerber des A zu kommen und belastet A, Mitarbeiter des H bestochen zu haben, um seine viel zu hochpreisigen Produkte an H zu verkaufen. Die Geschäftsführung des A veranlasst eine Investigation. Das Investigation Team führt zunächst Interviews mit Vertriebsmitarbeitern durch; dabei offenbaren sich Integritätszweifel bzgl. einiger Vertriebsmitarbeiter des A. Aus den Gesprächen und ihrem Verhalten wird deutlich, dass sie alles dafür tun würden, um ihre vertrieblichen Ziele zu erreichen. Konkrete Hinweise ergeben sich jedoch nicht. Die Auswertung von Aufwandskonten, auf denen auch Geschenke und Einladungen gebucht werden, zeigt auffällig hohe Aufwendungen für Städtereisen. Ein Vorgang betrifft eine Reise nach New York. Zahlreiche Belege weisen darauf hin, dass an dieser Reise Vertriebsmitarbeiter des H unentgeltlich teilgenommen haben. Eine daraufhin angestoßene Datenanalyse ergibt, dass in den Buchungstexten zahlreiche Namen von Einkäufern diverser Kunden enthalten sind. Alle im Rahmen der Datenanalyse auffälligen Buchungen werden anschließend detailliert untersucht. Nach datenschutzrechtlicher Prüfung wird eine E-Discovery-Untersuchung ausgewählter Daten von Vertriebsmitarbeitern durchgeführt. Stichworte sind die Namen ausgewählter Einkäufer, typische Einladungen und Geschenkartikel. Ausgehend von diesen Erkenntnissen rückt die Angebotsabgabe in den Fokus. Da im Rahmen der Datenanalyse Namen von Einkäufern des Kunden H in den Reisekosten gefunden wurden, werden konkret Angebote an H der letzten zwei Jahre untersucht. Dabei fällt auf, dass die Angebote an H fast alle zum Zuge kamen, was in der Branche völlig unüblich ist. Zudem werden bei zahlreichen Angeboten Nachbesserungen vorgefunden, die dann Basis für den Zuschlag wurden. Hierauf aufbauend wird die E-Discovery Untersuchung um Schlagworte zur Angebotsabgabe (z.B. Nachbesserung, Preissenkung etc.) ausgeweitet, um Hinweise auf Kommunikation mit Einkäufern des H zur Verbesserung von Angeboten zwecks Zuschlag zu erhalten.

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