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Teil 2 Welthandelsrecht

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Inhaltsverzeichnis

I. Umfang und Struktur des Welthandels

II. Theorie des Außenhandels und der Handelspolitik

III. Entwicklung des Welthandelssystems

IV. Allgemeines WTO-Recht

V. Warenhandel

VI. Dienstleistungshandel

VII. Handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums

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Unter dem Welthandelsrecht wird das Recht der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) bezeichnet, d.h. die Übereinkommen der WTO-Rechtsordnung. Hierin erschöpfen sich die völkerrechtlichen Regeln des internationalen Handels jedoch nicht. Vielmehr werden Handelsfragen auch in regionalen und bilateralen Abkommen, insbesondere in Freihandelsabkommen und regionalen Integrationsrechtsordnungen, geregelt.[1] Hinzu treten weitere multinationale Verträge, die Sonderrecht für bestimmte Güter schaffen (z.B. Rohstoffabkommen[2]) und ebenfalls Handelsfragen betreffen. Wenn in diesem Kapitel gleichwohl ausschließlich das Welthandelsrecht behandelt wird, liegt dies zum einen an der zentralen Bedeutung dieses Rechtsgebiets für den grenzüberschreitenden Austausch von Gütern und Dienstleistungen und zum anderen daran, dass weitere handelsrechtliche Aspekte in den Kapiteln über regionale Integrationsabkommen und das Entwicklungsvölkerrecht behandelt werden.

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