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Anmerkungen

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[1]

Zum Folgenden Rose/Sauernheimer, Theorie der Außenwirtschaft, 14. Aufl., 2006; Dieckheuer, Internationale Wirtschaftsbeziehungen, 5. Aufl., 2001; Koch, Internationale Wirtschaftsbeziehungen, 3. Aufl., 2006.

[2]

Unter Rentengewinnen versteht man einen geldwerten Vorteil, den ein Wirtschaftsteilnehmer erhält, ohne dafür eine wirtschaftliche Leistung erbracht zu haben. Regelmäßig entstehen Rentengewinne, wenn eine bestimmte Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern gegenüber ihren Konkurrenten durch eine staatliche Regel bevorzugt wird.

[3]

Siehe Teil 1 Rn. 1.

Wirtschaftsvölkerrecht

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