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a) Gründung des GATT 1947
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Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) sollte Teil der ITO-Rechtsordnung werden. Über das GATT und die ITO wurde allerdings getrennt verhandelt, was daran lag, dass die US-amerikanische Regierung über ein Mandat zum Aushandeln und Abschluss eines reinen Zollabkommens verfügte, die Gründung einer internationalen Organisation jedoch einer anschließenden Zustimmung durch den Kongress bedurfte. Die Verhandlungsparteien konnten sich bereits im Jahr 1947 auf einen Text für das GATT einigen, der am 30. Oktober 1947 unterzeichnet wurde. Um die liberalisierende Wirkung des GATT bereits vor Inkrafttreten des ITO-Übereinkommens nutzen zu können, setzten zunächst 23 Vertragsparteien das GATT auf der Grundlage eines Protokolls über die vorläufige Anwendung (Protocol of Provisional Application) am 1. Januar 1948 in Kraft.[1]
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Die Charta zur Errichtung einer Internationalen Handelsorganisation (ITO) wurde 1948 auf der Konferenz von Havanna verabschiedet (Havanna Charta). Sie sah ein umfangreiches Programm vor, das neben Handelsliberalisierung auch internationales Wettbewerbsrecht, Auslandsinvestitionen und Beschäftigungs- und Entwicklungspolitik enthielt. Die Havanna Charta wurde zwar von 53 Staaten unterzeichnet; ihr Inkrafttreten scheiterte jedoch, da US-Präsident Truman davon absah, die Charta dem Kongress zur Ratifikation vorzulegen. Aufgrund der gescheiterten Ratifikation in den USA ratifizierten auch die meisten anderen Staaten die Charta nicht.