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ОглавлениеTeil 2 Welthandelsrecht › III. Entwicklung des Welthandelssystems › 4. Die Uruguay-Runde (1986–1994)
4. Die Uruguay-Runde (1986–1994)
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Grundlegende Veränderungen erfuhr das Welthandelssystem durch die 1986 in Punta del Este (Uruguay) eröffnete achte GATT-Handelsrunde, die sog. Uruguay-Runde. Die Verhandlungen umfassten sowohl traditionelle Themen wie Zollabbau als auch Themen, die erstmals auf der Tagesordnung des Welthandelssystems standen wie Dienstleistungen, geistiges Eigentum und Investitionen. Außerdem sollte der Landwirtschafts- und Textilhandel in das Welthandelsrecht wieder eingegliedert werden, da sich für diese Sektoren im Laufe der Jahre Sonderregime herausgebildet hatten, für die Regeln des GATT nicht galten. In den Verhandlungen standen die Interessen der Industrieländer am Dienstleistungshandel, am Schutz des geistigen Eigentums und am Schutz von Auslandsinvestitionen den Interessen der Entwicklungsländer am Abbau der Handelsbeschränkungen für landwirtschaftliche Produkte und Textilien gegenüber.
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Die institutionelle Neugestaltung des Welthandelssystems insbesondere durch die Gründung einer neuen internationalen Organisation war zu Beginn der Verhandlungen noch kein Thema. Erst im Jahr 1990 schlugen Kanada und die EG eine „Multilaterale Handelsorganisation“ vor, die als Dach der verschiedenen Abkommen dienen sollte.
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Die auf ursprünglich vier Jahre angelegten Verhandlungen sollten nach 1990 durch die Ministerkonferenz in Brüssel abgeschlossen werden, was jedoch aufgrund zahlreicher Meinungsverschiedenheiten, vor allem im Agrarsektor, scheiterte. Der Konflikt zwischen den USA und der EG über die Subventionierung der Landwirtschaft erwies sich in diesem Kontext als zentraler Streitpunkt. Hintergrund dieses Streits war die unterschiedliche Art und Weise der Förderung der Landwirtschaft: Während die USA direkt die Produzenten landwirtschaftlicher Produkte unterstützten, wurden in der EG die Agrarprodukte selbst, z.B. durch Ausfuhrsubventionen, unterstützt. Zwar verbessern beide Formen der Unterstützung die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft, die Unterstützungssysteme wirken sich jedoch unterschiedlich auf die Weltmarktpreise aus.
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Ende 1991 legte GATT-Generalsekretär Arthur Dunkel einen Entwurf für eine Abschlusserklärung vor (Draft Final Act, auch Dunkel-Draft), der auch eine Multilaterale Handelsorganisation vorsah. Dennoch dauerte es noch weitere zwei Jahre, bis die Verhandlungsführer Einigkeit in allen Fragen erzielen konnten. Dies lag vor allem an dem US-EG-Konflikt um die Landwirtschaftspolitik, der im November 1992 durch das sog. Blair-House-Abkommen beigelegt werden konnte.
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Die Verhandlungen fanden am 15.12.1993 ihr formelles Ende, da an diesem Tag das Verhandlungsmandat des US-Präsidenten endete. Die Schlussakte der Uruguay-Runde (Final Act) wurde am 15.4.1994 in Marrakesch (Marokko), unterzeichnet.
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Diese Schlussakte enthält das Übereinkommen von Marrakesch zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO-Übereinkommen) und eine Reihe von ministeriellen Erklärungen und Entscheidungen. Das WTO-Übereinkommen ist ein einheitliches, für alle Mitglieder der WTO verbindliches Handelsübereinkommen mit vier Anhängen, in denen sich die verschiedenen materiellen Handelsabkommen befinden.[1] Die Integration des gesamten Welthandelsrechts in einen einheitlichen Rahmen wird auch als single undertaking oder single package bezeichnet. Die Zersplitterung der GATT-Rechtsordnung wurde damit beendet. Das WTO-Übereinkommen trat am 1.1.1995 mit 76 Mitgliedern in Kraft.
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Das genaue Verhältnis zwischen der Rechtsordnung des GATT 1947 und der WTO-Rechtsordnung ist völkerrechtlich nicht einfach zu bestimmen. Grundsätzlich handelt es sich bei den Abkommen des GATT 1947 und den WTO-Übereinkommen um völkerrechtlich verschiedene Verträge, die in einer Übergangszeit auch nebeneinander existierten. Allerdings sind mit Ausnahme des GATT selbst inzwischen alle multilateralen Übereinkommen der Rechtsordnung des GATT 1947 außer Kraft getreten. Funktional kann man die WTO daher als Nachfolgerin des GATT 1947 bezeichnen.
Merke:
Die Rechtsordnung der WTO trat nach Abschluss der Uruguay-Runde 1994 an die Stelle der Rechtsordnung des GATT 1947.