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Teil 2 WelthandelsrechtIII. Entwicklung des Welthandelssystems › 2. Internationale Handelsbeziehungen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs

2. Internationale Handelsbeziehungen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs

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Grenzüberschreitende Handelsbeziehungen bestehen seit der Herausbildung der ersten politischen Einheiten in den frühen Hochkulturen Asiens und Afrikas. In der Antike entwickelte sich vor allem der Seehandel im Mittelmeerraum zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor. Vertragliche Regeln zur Förderung aber auch zur Reglementierung des Handels lassen sich daher auch seit dieser Zeit nachweisen. Im Mittelalter spielten Verträge zwischen Fürsten und Kaufleuten eine wichtige Rolle für die rechtliche Gestaltung von grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen. Auch der Städtebund der Hanse diente der Sicherung und der Förderung des Handels.

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Bei den Gebietskörperschaften und politischen Einheiten der Antike und des Mittelalters handelte es sich allerdings nicht um Staaten im heutigen Sinne. Die rechtlichen Beziehungen zwischen diesen Einheiten können daher auch nicht mit Kategorien des modernen Völkerrechts erfasst werden, da sich dies erst mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 17. Jahrhundert herausbildete. Erst ab diesem Zeitpunkt kann somit von Wirtschaftsvölkerrecht im eigentlichen Sinne gesprochen werden.

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Die absolutistischen Nationalstaaten des 17. Jahrhunderts verfolgten überwiegend eine u.a. auf den französischen Finanzminister Jean-Baptiste Colbert (1619–1683) zurückgehende Politik des Merkantilismus. Ziel dieser Politik war die Vermehrung des Staatsvermögens durch eine Förderung von Exporten und eine Verteuerung von Importen durch Zölle. Mit dem Merkantilismus ging eine staatliche Steuerung des internationalen Handels einher, die sich von den tendenziell offenen Handelsbeziehungen des Mittelalters unterschied.

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Zu Beginn des industriellen Zeitalters im 18. Jahrhundert verfolgte zunächst nur Großbritannien eine liberale Außenwirtschaftspolitik, die den Zielen des Freihandels verpflichtet war. Zur Absicherung dieser Politik wurden auch völkerrechtliche Verträge eingesetzt, die mit den Grundsätzen der Inländerbehandlung und des Meistbegünstigungsprinzips auch erste Prinzipien enthielten, die bis heute zu den Kernvorschriften des Wirtschaftsvölkerrechts gehören.[1] In Kontinentaleuropa herrschte dagegen noch eine Schutzzollpolitik vor, die wesentlich zur Industrialisierung beitrug.[2] Erst in der Spätphase der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich das liberale Leitbild der Handelsfreiheit bzw. des Freihandels in den Staaten Westeuropas und Nordamerikas durch. In diese Zeit fällt auch die Gründung des Deutschen Zollvereins, als einer ersten echten Zollunion im Jahr 1865.

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Mit der Ausdehnung kolonialer Einflussgebiete, der politischen Unterwerfung der Kolonien und der systematischen Ausbeutung ihrer Rohstoffe (Imperialismus) wuchs gegen Ende des 19. Jahrhunderts der Umfang des weltweiten Handels. Die Herausbildung großer Kartelle und Monopole, die auch transnational agierten, führte in der Phase des Hochkapitalismus ebenfalls zu einer erheblichen globalen wirtschaftlichen Integration. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts kann man daher von einer sich herausbildenden Weltwirtschaft im heutigen Sinne sprechen.

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Der 1. Weltkrieg führte zu einem Zusammenbruch der weltweiten Wirtschaftsbeziehungen. In den Jahren zwischen den beiden Weltkriegen wandten sich die meisten Staaten einer protektionistischen Wirtschaftspolitik zu. Dadurch ging auch der Umfang des internationalen Handels zurück. Inflation und Währungskrisen prägten die 1920er Jahre, eine Entwicklung, die im Börsencrash von 1929 gipfelte, der eine Weltwirtschaftskrise auslöste. Mit der Weltwirtschaftskrise der 1930er eng verbunden ist das Erstarken des Faschismus in Europa, wenn man darin auch nicht dessen Hauptursache sehen kann. Insbesondere die NS-Diktatur und die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs machten der Weltgemeinschaft jedoch die Notwendigkeit einer Neuorientierung des internationalen Wirtschaftssystems nach Kriegsende deutlich.

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Die Neuorientierung des internationalen Handels-, Währungs- und Finanzsystems ist ideengeschichtlich und tatsächlich in einem Kontext mit der Gründung der Vereinten Nationen 1945 zu sehen. Bereits 1944 wurden auf der Konferenz von Bretton Woods der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank gegründet.[3] Im Rahmen des Wirtschafts- und Sozialrats der UNO fanden ab 1946 Verhandlungen über eine Internationale Handelsorganisation (International Trade Organisation, ITO) statt, deren Rechtsordnung – neben IWF und Weltbank – die dritte Säule der Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit werden sollte.

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