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DAS FAHREN IN FRANKREICH

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Anders als uns Briten, dürfte Ihnen das Fahren auf der rechten Seite der Straße keine Schwierigkeiten bereiten. Nur der Fahrstil der Franzosen ist ab und zu etwas gewöhnungsbedürftig, und Sie sollten ein paar Besonderheiten beachten.

Wenn vorhanden, müssen Sitzgurte auch benutzt werden. Als Fahrer sind Sie für alle unter 18-Jährigen im Auto verantwortlich. Kinder unter zehn Jahren dürfen nicht vorn sitzen, außer es sind keine Rücksitze oder kein Platz vorhanden. Kinder unter zehn Jahren und unter 15 Kilogramm müssen einen Kindersitz benutzen.

Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist verboten (außer mit Freisprecheinrichtung). Nach neuerer Gesetzgebung kann der Führerschein eingezogen werden, wenn man erwischt wird. Auf jeden Fall wird ein Bußgeld fällig.

Sie dürfen während der Fahrt weder Kopfhörer noch Headset tragen. Wenn Sie geschnappt werden, ob per Radarfalle oder direkt von der Polizei, drohen ein Bußgeld und Punkte.

Für Alkohol am Steuer gilt ein striktes NON in Frankreich, wie natürlich überall sonst auch, wobei die maximal zulässige Grenze für Privatpersonen bei 0,5 Promille liegt. Das entspricht ein paar bescheidenen Gläsern Wein. Seien Sie allerdings gewarnt: Die Strafe kann extrem hoch ausfallen, wenn Sie einen Unfall verursachen oder mit einem Alkoholpegel von über 0,5 Promille erwischt werden. Für die schlimmsten Vergehen drohen sehr hohe Bußgelder und Gefängnisstrafen.

Die Promillegrenze für Fahranfänger (während der ersten drei Jahre des Führerscheinbesitzes) beträgt 0,2.


Alkoholtests dürfen durchgeführt werden, wenn Sie gegen Verkehrsregeln, wie etwa die Anschnallpflicht, verstoßen.

Dichtes Auffahren und das Überfahren durchgezogener weißer Linien kann ebenfalls bestraft werden..

In bestimmten Fällen hat die Polizei das Recht, Ihr Fahrzeug zu beschlagnahmen, wie bei Fahren ohne Versicherungsschutz, Überschreiten der 50-km/h-Grenze bzw. des Tempolimits.

Radarwarnsysteme sind verboten, auch Navis mit Radarwarner, schalten Sie diese Funktion also ab. Außer Navis dürfen keine anderen Geräte an der Windschutzscheibe befestigt sein.

Wissen sollte man auch: Bußgeldbescheide werden nach Deutschland zugestellt und vollstreckt, hier gilt jedoch eine Bagatellgrenze bis zu 70 Euro.

Besonderheiten an Ampeln: Bei einer auf Rot geschalteten Ampel mit gelb blinkendem Pfeil ist die Weiterfahrt in Pfeilrichtung erlaubt, der Querverkehr (auch Fußgänger) hat jedoch Vorfahrt.

Unbedingt mitzuführen sind:

• Gültiger deutscher Führerschein für Ihr Fahrzeug

• Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im EU-Kennzeichen enthalten sein.

• Gültige Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bzw. Fahrzeugschein)

• Gültiger Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass

• Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Kennzeichen. Die Grüne Karte kann aber im Schadensfall helfen.

• Gegebenenfalls Mietwagenpapiere

• Ersatzglühbirnen (bei Ausfall drohen Geldbußen)

• Reflektierende Warnwesten (mit CE-Kennzeichnung) für alle Mitreisenden (Tragepflicht beim Verlassen des Autos bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften)

• Winterreifen können bei entsprechender Beschilderung im Winter Pflicht sein (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Das gleiche gilt für Schneeketten (Höchstgeschwindigkeit 50 km/h).

• Ein Alkoholtestset (mit französischer NF-Zertifizierung) ist mitzuführen. Dieser ist in Frankreich in Apotheken und an Autobahnraststätten erhältlich.

Die Autobahnen werden in Frankreich fast alle von privaten Gesellschaften verwaltet. Das heißt, dass sie mautpflichtig sind. Sie können die »t«-Spuren (t steht für Télépéage) ohne anzuhalten nutzen, wenn Sie sich einen Transponder besorgen, der online bestellt werden kann (www.bipandgo.com/de/). Die Abrechnung der einzelnen Beträge erfolgt über Kreditkarte.

Wenn Sie Autobahnen meiden möchten, können Sie das Nationalstraßennetz (Routes Nationales, gekennzeichnet durch ein »N«) nutzen sowie Departmentstraßen (»D«). Manchmal spart es jedoch Zeit und Mühe, wenn man die Autobahn wählt, um an den Anfang seiner geplanten Tour zu gelangen.

Bis-Straßen stellen eine Alternative zu den üblichen, direkteren Verbindungen dar. Sie sind oft landschaftlich schöner und befinden sich abseits der Verkehrsknotenpunkte. Sie können bis-Straßen an der Beschilderung erkennen.

Die Website »bison futé« (www.bison-fute.gouv.fr) informiert über die Verkehrssituation und Baustellen in ganz Frankreich und über die Tage, an denen man auf Frankreichs Straßen besser nicht unterwegs sein sollte. Das sind etwa die »schwarzen Samstage« – die Tage, an denen sich viele Franzosen zu Beginn der Sommerferien Anfang August auf den Weg an die Küsten machen.


Abschleppen

Auf französischen Autobahnen sind privates Abschleppen sowie Pannenhilfe – etwa durch einen Automobilclub – strikt verboten. Hilfe wird nur per Notrufsäule angefordert. Bis zum Abschleppen durch den für den Autobahnabschnitt zuständigen Abschleppdienst muss der Wagen durch die Polizei gesichert werden. Alle Insassen müssen das Auto sofort verlassen, gelbe Warnwesten anlegen und sich hinter die Leitplanke begeben. Das Aufstellen eines Warndreiecks ist aus Sicherheitsgründen verboten. Auf anderen Straßen dürfen Fahrzeuge nur über kurze Distanzen und nur nach einem Unfall oder einer Panne privat abgeschleppt werden.

Fahrradträger sind zugelassen und müssen nicht extra gekennzeichnet werden.


Tempolimits in Frankreich

Alle Tempolimits sind wetterabhängig.

ACHTUNG: Bei Überschreitung des Tempolimits um mehr als 40 km/h darf Besitzern eines EU-Führerscheins dieser direkt vor Ort entzogen werden.

Tempolimits, abhängig von Straßentyp und –bedingungen


Tempolimits, abhängig von Straßentyp und Fahrzeuggröße


Crit’Air-Umweltplakette

Wenn Sie durch bestimmte französische Städte fahren möchten, benötigen Sie eine Crit’Air-Umweltplakette. Diese erfasst den Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs. In einigen »Umweltzonen« sind nur bestimmte Fahrzeuge zu bestimmten Zeiten zulässig. Wer keinen Aufkleber hat, riskiert ein Bußgeld von bis zu 135 Euro (wenn er etwa in Paris einen Lkw fährt). Wohnmobile bis 3,5 t, die vor dem 01.01.1997 erstmalig zugelassen wurden, sowie Wohnmobile über 3,5 t, die vor dem 01.10.2001 zugelassen wurden, erhalten keine Plakette und dürfen somit nicht in den Umweltzonen gefahren werden.

Unter 3,5 t gelten Wohnmobile als Pkws, über 3,5 t als Lkws.

Eine ZCR – zone à circulation restreinte – ist eine dauerhaft beschränkte Zone.

Eine ZPA – zone de la protection de l’air – ist eine vorübergehend beschränkte Zone.

Kaufen können Sie die Plaketten unter: www.certificat-air.gouv.fr./en/demande.

Eine vollständige Liste von Städten mit ZCRs finden Sie auf der ADAC-Website: www.adac.de/reise-freizeit/reiseplanung/reiseziele/frankreich/uebersicht/umweltzonen/.


Karten lesen: Orientieren Sie sich am Ziel, nicht an der Straßennummer

Kartenleser können fuchsteufelswild werden, wenn sich plötzlich ohne Vorwarnung die Straßennummerierung ändert. In Frankreich passiert das meist an Grenzen von Departements oder dort, wo eine neu gebaute Straße auf die alte trifft. So etwas kann einen ab und zu aus der Bahn werfen – seien Sie also wachsam.

Um Verwechslungen zu vermeiden, ist es daher besser, sich am Ziel zu orientieren, statt an den Straßennummern. Wenn Sie nicht sicher sind, folgen Sie den Schildern, auf denen »Toutes directions« (»Alle Richtungen«) steht, bis Sie auf die Route zurückfinden.

Schlussendlich: das Fahren in Frankreich

Das Fahren in Frankreich kann wirklich ein Vergnügen sein. Aber es ist bekanntlich auch unsicher. Und damit meine ich nicht den Standard der Straßen, sondern den Fahrstandard, den einige Franzosen praktizieren – und ihre gelegentlich mangelnde Rücksichtnahme. Ich möchte aber betonen: Schlechte Fahrer sind die wenigsten.

2015 betrug die Zahl der Verkehrstoten in Frankreich 3.092, wobei die häufigste Todesursache Alkohol war. Führerscheinneulinge waren nach den Betrunkenen die zweitgrößte Gruppe von Leuten, die auf Frankreichs Straßen zu Tode kam. Zum Vergleich: In Großbritannien starben im selben Zeitraum 1.732 Menschen.


Was das heißt? Seien Sie darauf gefasst, dass andere versuchen werden, Sie auf engen Bergpässen in Kurven zu überholen, wenn Sie nicht gerade mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs sind. Dass Ihnen im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen wird. Dass Sie angehupt werden. Das ist normal. Machen Sie einfach mit und zahlen Sie es den anderen mit gleicher Münze heim (und damit meine ich: gestikulieren und wütende Geräusche machen), wenn es sein muss, aber vergessen Sie darüber nicht Ihre eigenen Sicherheitsmaßstäbe. Fahren Sie vorsichtig und vorausschauend, und wenn jemand auf einer engen Straße zu dicht an Ihnen dranklebt, lassen Sie sich nicht provozieren. Fahren Sie rechts ran, wenn es sicher ist, und lassen Sie ihn passieren.

Take the Slow Road

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