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2. Sachenrechte im System der subjektiven Rechte

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Die deutsche Rechtsordnung kennt neben den Sachenrechten noch andere Herrschaftsrechte. Von besonderer Bedeutung sind die Immaterialgüterrechte, also das Patentrecht, das Urheberrecht, Marken und geschäftliche Bezeichnungen. Von den Sachenrechten unterscheiden sie sich allein dadurch, dass sie sich auf einen unkörperlichen Gegenstand, etwa das Geisteswerk oder die Erfindung, beziehen und diesen mit Wirkung gegenüber jedermann dem Berechtigten zuweisen. Sie sind somit zwar absolute Rechte, aber keine „dinglichen“ Rechte. Entsprechendes gilt für die Mitgliedschaft[3]. Was dagegen das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und das Persönlichkeitsrecht betrifft, so handelt es sich um Ausprägungen der Persönlichkeit selbst; da diese nicht Gegenstand eines subjektiven Rechts sein kann, handelt es sich bei den genannten Positionen nicht um Herrschaftsrechte, sondern um Rechtsgüter[4]. Den Rechtsgütern nahe stehend sind schließlich die Familienrechte[5].

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Sämtliche Herrschaftsrechte sind also dadurch gekennzeichnet, dass sie ihrem Inhaber einen außerhalb des subjektiven Rechts bestehenden Gegenstand, ein Rechtsobjekt[6] – sei es eine Sache oder einen anderen Gegenstand (Rn. 5 ff.) – zuordnen und ihn berechtigen, auf diesen Gegenstand einzuwirken und Dritte von der Einwirkung auszuschließen. Die Forderung erschöpft sich dagegen in sich selbst[7]; eine unmittelbare Subjekt-Objekt-Beziehung fehlt ihr selbst dann, wenn man zwischen Forderung und Anspruch unterscheiden und als Gegenstand der Forderung den Anspruch ansehen wollte[8]. Gestaltungsrechte schließlich verleihen dem Inhaber die Befugnis, ein Rechtsverhältnis zustandezubringen oder auf ein bestehendes Rechtsverhältnis einzuwirken. Sie begegnen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Sachenrechts. Auch soweit sie, wie die dinglichen Aneignungsrechte[9], darauf gerichtet sind, ein Herrschaftsrecht an einer Sache zu begründen, erfolgt doch die Zuordnung des Gegenstands erst aufgrund der Ausübung des Gestaltungsrechts.

Examens-Repetitorium Sachenrecht

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