Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 16

A. Historische Entwicklung des § 299 StGB

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Um das Rechtsgut des heutigen Delikts der Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ermitteln zu können, ist es unerlässlich, die historische Entwicklung des § 299 StGB aufzuzeigen. Aus ihr können Rückschlüsse auf die Intention des Gesetzgebers bei der Schaffung der Vorschrift und möglicherweise auf den Sinn und Zweck des Tatbestands gezogen werden. Das Bedürfnis nach Sanktionierung wettbewerbsrechtlicher Verstöße ist dabei eng an die Entwicklung des Gewerbes und des freien Wettbewerbs als notwendige Ausgangsposition für das Entstehen unlauterer Geschäftspraktiken geknüpft. Ein Wettbewerb im Gewerbe entsteht dann, wenn mehrere gleichartige Gewerbe nebeneinander betrieben werden und ein jeder versucht, seine jeweiligen Leistungen abzusetzen. Dies ist naturgemäß erst dann möglich, wenn sich die Naturalwirtschaft in eine Tausch- und Geldwirtschaft gewandelt hat.[1]

Teil 2 Grundsätzliche ErwägungenA › I. Vor Einführung der Gewerbefreiheit

Der geschäftliche Betrieb als

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