Читать книгу Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB - Maximilian Menn - Страница 7
Inhaltsverzeichnis
ОглавлениеA.Korruption in der Privatwirtschaft – ein aktuelles Problem
Teil 2 Grundsätzliche Erwägungen
A.Historische Entwicklung des § 299 StGB
I.Vor Einführung der Gewerbefreiheit
II.Die Einführung der Gewerbefreiheit
III.Neufassung des UWG vom 7.6.1909
IV.Reform der Straftatbestände 1974
V.Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13.8.1997
VII.Weitere Reformbestrebungen
B.Ökonomische Grundlagen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
I.Begriff des wirtschaftlichen Wettbewerbs
II.Voraussetzungen des wirtschaftlichen Wettbewerbs und Aufgabe des Wettbewerbsrechts
III.Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
1.Ökonomische Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
a)Anpassungs- oder Steuerungsfunktion
2.Gesellschaftspolitische Funktionen des wirtschaftlichen Wettbewerbs
IV.Auswirkungen von Bestechungszahlungen
1.Auswirkungen auf den Wettbewerbsprozess als solchen
2.Auswirkungen auf die Interessen der Marktteilnehmer
3.Auswirkungen auf die Wirtschaftsmoral
4.Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland
I.Das Rechtsgutsverständnis im Allgemeinen
2Das systemtranszendente Konzept
II.Das Rechtsgut des § 299 StGB
1.Schutz des lauteren Wettbewerbs
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
bb)Gegenstimmen gegen das Rechtsgut des lauteren Wettbewerbs
dd)Präzisierung in der jüngeren strafrechtlichen Literatur
aa)Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Auseinandersetzung mit der vorgebrachten Kritik
(1)Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG
(2)Nichtschädigung des gesamtwirtschaftlichen Systems als Argument gegen den Wettbewerbsschutz
(3)Sinnhaftigkeit eines weit gefassten Wettbewerbsschutzes
(4)Europarechtswidrigkeit des Rechtsgutsverständnisses
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
b)Eigene Stellungnahme
aa)Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Das Strafantragsrecht der Mitbewerber
(3)Überflüssige Doppelung des § 301 Abs. 2 StGB
(4)Kein Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen
cc)Mögliche Rechtslücken durch mangelnden Individualschutz
dd)Generelle Kritik an der Einbeziehung von Individualinteressen
ee)Die Chancengleichheit der Mitbewerber
ff)Individuelles Vermögen der Mitbewerber
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
b)Eigene Stellungnahme
aa)Argumente aus Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Norm
bb)Das Strafantragsrecht des Geschäftsherrn
cc)Europarechtskonforme Auslegung mit Blick auf die Geschäftsherrninteressen
ee)Individuelles Vermögen des Geschäftsherrn
4.Die Rechtsinstitute und Pflichtenbeziehungen zwischen Geschäftsherrn und Angestellten
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
5.Nichtkäuflichkeit übertragener Entscheidungsmacht und diesbezügliches Vertrauen der Allgemeinheit
6.Schutz der Allgemeinheit oder des Verbrauchers
a)Meinungsstand in der strafrechtlichen Literatur
7.Interesse des einzelnen Staatsbürgers
III.Zusammenfassung und Ergebnis
D.Wettbewerbsakzessorietät des strafrechtlichen Bestechungsverbots
II.Übertragung auf § 299 StGB
2.Bedingte oder asymmetrische Akzessorietät
III.Folgerung für die weitere Untersuchung
E.Überblick zu den Amtsträgerdelikten der §§ 331 ff. StGB
I.Personaler und sachlicher Anwendungsbereich der Amtsträgerdelikte
II.Das geschützte Rechtsgut der §§ 331 ff. StGB
Teil 3 Strafrechtliche Analyse von Vorteilsgewährungen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden
A.Bedenkliche Weite des strafrechtlichen Bestechungstatbestandes
I.Beispielsfall 1: „Der Reifenhändler“
1.Sachverhalt
2.Lösung von Beispielsfall 1 nach herkömmlicher Auffassung
a)Ausgangsfall
aa)Strafbarkeit des M gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb)Strafbarkeit des C gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc)Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB
dd)Ergebnis für den Ausgangsfall
b)Abwandlung
bb)Strafbarkeit des X gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc)Strafbarkeit des U gem. §§ 299, 27 StGB
dd)Ergebnis für die Abwandlung
II.Beispielsfall 2: „Eine Hand wäscht die andere“
1.Sachverhalt
2.Lösung von Beispielsfall 2 nach herkömmlicher Auffassung
a)Ausgangsfall
aa)Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb)Strafbarkeit des S gem. § 299 Abs. 2 StGB
cc)Ergebnis für den Ausgangsfall
b)Abwandlung
aa)Strafbarkeit des A gem. § 299 Abs. 1 StGB
bb)Ergebnis für die Abwandlung
III.Beispielsfall 3: „Einseitige Berater“
2.Lösung von Beispielsfall 3 nach herkömmlicher Auffassung
a)Strafbarkeit des G gem. § 299 Abs. 1 StGB
B.Darstellung und Bewertung bisheriger Lösungsansätze
I.Der Wertungswiderspruch zu der Straflosigkeit des Geschäftsherrn bei gleichem Verhalten
1.Straflosigkeit des Betriebsinhabers nach derzeit geltender Fassung
2.Rückschlüsse auf eine mögliche Straflosigkeit des Angestellten
a)Meinungsstand in der strafrechtlichen Literatur
dd)Die Ansichten Rönnaus und Nepomucks/Groß
b)Kritik an den Lösungsansätzen
II.Die fehlende Schädigung des Wettbewerbs als Argument für eine straflose Vorteilsannahme
1.Die Unrechtsvereinbarung als Korrektiv
2.Einschränkungen hinsichtlich des Drittvorteilsempfängers
a)Tauglicher Vorteil
bb)Kritik an dem Lösungsansatz
b)Das Unternehmen des Vorteilsannehmenden als Drittvorteilsempfänger
aa)Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
(d)Die Ansicht Nepomucks/Groß´
(g)Die Ansicht Grützners/Momsens/Behrs
bb)Kritik an den Lösungsansätzen
(1)Die einschränkende Auslegung des Merkmals „Dritter“
(2)Die teleologische Reduktion des Merkmals „Dritter“
3.Die mögliche Tatbestandslosigkeit sog. entschleierter Schmiergelder
a)Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
(1)Die Ansichten von Blessing und Rönnau
(5)Die Ansichten von Rengier und Wollschläger
b)Kritik an den Lösungsansätzen
4.Das Merkmal der Unlauterkeit als mögliches Strafausschlusskriterium
a)Darstellung der Ansätze aus der strafrechtlichen Literatur
dd)Die Ansicht v. Tippelskirchs
b)Kritik an den Lösungsansätzen
aa)Die Ansätze Winkelbauers und Rönnaus
bb)Die Ansätze Altenburgs und v. Tippelskirchs
(1)Mangelnde Tatbestandsqualität
(2)Unterschiedliche Anknüpfungspunkte für die Unlauterkeit aus wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Sicht
(3)Beschränkung auf die gesetzlich verankerten Neutralitätspflichten
5.Weitere generalisierende Lösungsansätze
a)Darstellung der Ansätze
b)Kritik an den Lösungsansätzen
C.Entwicklung eines eigenen Lösungsvorschlags
I.Dogmatische Verankerung der bedingten Wettbewerbsakzessorietät im Tatbestand des § 299 StGB
1.Bedeutungshalt und Voraussetzungen der teleologischen Reduktion
a)Erfassung durch den Wortlaut der Norm
b)Überschreitung der Möglichkeiten einschränkender Auslegung
c)Gebotenheit einer teleologischen Reduktion
aa)Sinn und Zweck des strafrechtlichen Bestechungsverbots
bb)Schädigung des freien Wettbewerbs in den fraglichen Sachverhaltskonstellationen
cc)Hinzufügung eines einschränkenden Merkmals
3.Weitere Argumente für den vorgeschlagenen Lösungsansatz
a)Gleichlauf mit der Beurteilung von Drittmitteleinwerbungen
aa)BGH, NJW 2002, 2801 – „Drittmittel“
cc)Reaktionen der strafrechtlichen Literatur und Bewertung
dd)Folgerung für den Untersuchungsgegenstand
b)Größere Normenklarheit durch die teleologische Reduktion gegenüber einer „erzwungenen“ restriktiven Tatbestandsauslegung
4.Ergebnis der methodischen Überlegungen
II.Die lauterkeitsrechtliche Analyse von Vorteilen zugunsten der Anstellungskörperschaft des Vorteilsannehmenden
1.Aufforderung zu kostenlosen Sonderleistungen
2.Verkaufsförderungsmaßnahmen im Anbieterwettbewerb
a)Vorbemerkung zu möglichen Fallkonstellationen
aa)Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber gewerblichen Endabnehmern
bb)Sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber Unternehmern
cc)Verkaufsförderungsmaßnahmen gegenüber Verbrauchern
b)Analyse der relevanten Fallkonstellationen
aa)Die lauterkeitsrechtliche Rechtsprechung
(2)Prämien an den Betriebsinhaber
(a)BGH, GRUR 1961, 588 – „Einpfennig-Süßwaren“
(b)BGH, WRP 1974, 202 – „Verschlusskapsel-Prämie“
(c)BGH, GRUR 1979, 779 – „Wert-Coupons“
(d)OLG Köln, WuW 1983, 615 – „Beratungsprämien-Aktion“
(f)OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 17.8.2000, Az. 6 U 74/00
(g)LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 205 – „Raststätte“
(h)BGH, GRUR 2003, 624 – „Kleidersack“
(j)OLG Oldenburg, GRUR-RR 2004, 209 – „Mittelmeerkreuzfahrt“
(k)BGH, GRUR 2005, 1059 – „Quersubventionierung von Laborgemeinschaften“
(l)BGH, NJW 2009, 3097 – „Winteraktion“
(3)Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung
(a)RG, GRUR 1938, 619 – „Herdweiß“
(b)OLG Stuttgart, BB 1974, 1265 – „Goldpunkte“
(c)OLG Hamm, NJW-RR 1986, 1235
(d)OLG Düsseldorf, WRP 1999, 1197 – „Verkaufswettbewerb“
(4)Prämien an Angestellte und Beauftragte
(a)BGH, GRUR 1971, 223 – „clix-Mann“
(c)LG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2002, 204 – „Club-Klasse-Tickets“
(d)OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117 – „sixperts“
bb)Ansichten in der lauterkeitsrechtlichen Literatur
(1)Prämien an den Betriebsinhaber
(2)Prämien an den Betriebsinhaber mit Weiterleitungsempfehlung
(3)Prämien an Angestellte und Beauftragte
cc)Stellungnahme und eigene Bewertung
(2)Identifizierung relevanter Interessenbeeinträchtigungen
(d)Auswirkungen auf die Institution des freien Wettbewerbs
(3)Kriterien der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung
(a)Berechtigte Erwartungshaltung des Dritten
(aa)Die Unternehmensstruktur des Umworbenen
(bb)Schutzbedürftigkeit des Dritten
(cc)Berufsrechtliche Stellung des Umworbenen
(dd)Vertragspflichten gegenüber Dritten
(b)Enttäuschung der Erwartungshaltung
(a)Beschränkung auf gesetzlich verankerte Neutralitätspflichten
(b)Gewandeltes Verbraucherleitbild
(c)Überschreitung einer Erheblichkeitsschwelle
c)Zusammenfassung der Bewertung
aa)Gewerblicher Kunde als Endabnehmer
3.Ergebnis der lauterkeitsrechtlichen Analyse
III.Wettbewerbswidrigkeit als hinreichende Bedingung der Strafbarkeit nach § 299 StGB
1.Konkretisierung der strafwürdigen Wettbewerbsverstöße
2.Notwendigkeit einer zusätzlichen normativen Wertung als Filter tatbestandsmäßigen Verhaltens – ein Vergleich mit §§ 331 ff. StGB
3.Weitere normative Einschränkungen
IV.Anwendung der wettbewerbsakzessorischen Interpretation auf die o.g. Beispielsfälle
1.Beispielsfall 1: „Der Reifenhändler“
2.Beispielsfall 2: „Eine Hand wäscht die andere“
3.Beispielsfall 3: „Einseitige Berater“
V.Ergebnis der wettbewerbsakzessorischen Betrachtungsweise
D.Reformbedarf de lege ferenda aufgrund der Untersuchungsergebnisse
I.Reformbedarf aufgrund von Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung
II.Einbeziehung des Geschäftsherrn in den Tatbestand des § 299 StGB
III.Erweiterung des § 299 StGB aufgrund internationaler Vorgaben
IV.Ergebnis und Formulierungsvorschlag
Teil 4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
Anhang A:Frühere Gesetzesfassungen des § 299 StGB bzw. § 12 UWG
Anhang B:Internationale Regelungen zur Korruptionsbekämpfung