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1.Negative Definition
Оглавление6Teilweise wird der Begriff der öffentlichen Verwaltung negativ mit Hilfe der sog. Substraktionsmethode bestimmt. Danach ist Verwaltung die Tätigkeit des Staates, die weder Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung ist (vgl. Maurer/Waldhoff, AVR, § 1 Rn. 6 m.w.N).
Gesamte Tätigkeit des Staates
– Gesetzgebung
– Rechtsprechung
– Regierung
= Verwaltung
Eine solche Definition ist jedoch ungenügend. Sie ermöglicht allenfalls eine Ausgrenzung. Sie sagt aber über den Kerngehalt von Verwaltung nichts aus.