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Vorwort zur 11. Auflage

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Seit der ersten Auflage ist es gemeinsames Ziel der Autoren, das Allgemeine Verwaltungsrecht unter besonderer Berücksichtigung seiner Anwendung in der Verwaltungspraxis darzustellen, ohne dabei die dogmatischen Grundlagen zu kurz kommen zu lassen. Das Lehrbuch ist primär an den Bedürfnissen der Studierenden an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung ausgerichtet, soll aber auch Verwaltungspraktikern, Studierenden der Rechtswissenschaften sowie Rechtsreferendaren einen praxisnahen Zugang zu der Materie ermöglichen. Diese Grundkonzeption, die durch eine systematische Darstellung unter Einbeziehung einer Vielzahl von Beispielen und praktischen Fällen gekennzeichnet ist, wird auch mit der vorliegenden Neuauflage weiterverfolgt. Die Neuauflage berücksichtigt den Rechtsstand zum 28. Februar 2021. Insbesondere wurde das Datenschutzrecht (Kapitel 16) unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung, des neuen Landesdatenschutzgesetzes sowie weiterer datenschutzrechtlicher Bestimmungen überarbeitet. Auch die am 17.1.2021 in Kraft getretene Neufassung des baden-württembergischen Polizeigesetzes sowie die Anpassung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes an das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes mit Wirkung zum 17.2.2021 wurden berücksichtigt.

Besonderer Dank gilt unserem Kollegen Prof. Dr. Heinz-Joachim Peters, der als langjähriger Mitautor maßgeblich an der Weiterentwicklung des Werkes mitgewirkt hat, sowie den neu hinzugetretenen Kollegen Prof. Dr. Torsten Hartleb und Prof. Dr. Thorsten Hesselbarth, die eine zeitnahe Aktualisierung ermöglicht haben.

Für Anregungen und Kritik – vor allem auch aus dem Kreis der Studierenden – ist das Autorenteam weiterhin dankbar.

Im März 2021

Annette Zimmermann-Kreher

Allgemeines Verwaltungsrecht

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