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4.Beliehene
Оглавление26Grundsätzlich sind die oben genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts Träger der öffentlichen Verwaltung. Der Staat hat aber auch die Möglichkeit, hoheitliche Befugnisse auf Beliehene zu übertragen. Beliehene sind Privatpersonen (natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts), auf die durch Hoheitsakt (Gesetz, VA) in begrenztem Umfang hoheitliche Befugnisse übertragen werden. Insoweit sind sie in die mittelbare Staatsverwaltung einbezogen. Beliehene sind, soweit ihr hoheitlicher Kompetenzbereich reicht, Verwaltungsträger. Beliehene handeln grundsätzlich im eigenen Namen. In einem Prozess sind sie selbst Partei; verwaltungsgerichtliche Klagen sind gegen sie zu richten (Detterbeck, AVR, Rn. 193).
Beispiele: Flug- und Schiffskapitäne, die Sachverständigen des TÜV – nicht der TÜV selbst – bei der Prüfung von Fahrzeugen und der Abnahme von Fahrprüfungen, Forstschutzbeauftragte, Bezirksschornsteinfegermeister.
Die Beleihung als hoheitliche Kompetenzübertragung auf Privatpersonen ist eine seit langem anerkannte Form der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Sie erlaubt es, den Sachverstand Privater, ihre technischen Mittel und ihre Finanzkraft für die zu erledigende Verwaltungsaufgabe zu nutzen (Maurer/Waldhoff, AVR, § 23 Rn. 56 ff.).
27Von den Beliehenen zu unterscheiden sind die Verwaltungshelfer. Solche Verwaltungshelfer erfüllen i. d. R. nur Hilfstätigkeiten im Auftrag und nach Weisung der Behörde. Zuständigkeit und Verantwortung bleiben bei der Behörde, die die abschließende Entscheidung treffen muss (Maurer/Waldhoff, AVR, § 23 Rn. 61; weiter differenzierend zwischen Verwaltungshelfern und Privaten, mit denen der Staat privatrechtliche Verträge schließt, Detterbeck, AVR, Rn. 194 f.). Das Handeln der Verwaltungshelfer wird der beauftragenden Behörde bzw. dem Verwaltungsträger zugerechnet.
Beispiel: Privater Abschleppunternehmer, mit dem die Polizei einen Werkvertrag (§ 631 BGB) abgeschlossen hat, wonach der Unternehmer zur Bergung eines Unfallfahrzeugs oder zum Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Pkw verpflichtet ist.