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4. Zusammenfassung, Lektürehinweise, Fragen und Übungen
ОглавлениеZusammenfassung
Dieses Kapitel hat, ausgehend von der Unterscheidung zwischen deontischen und Wertbegriffen, erstens die deontischen Begriffe „geboten“ und „richtig“ analysiert. Dabei wurde die kognitivistische Prämisse akzeptiert, dass mit „ist geboten“ bzw. „ist richtig“ Behauptungen aufgestellt werden, die wahr (oder falsch) sein können oder sich intersubjektiv begründen lassen. Verschiedene Arten von Geboten (bedingte, nichtbedingte, unbedingte und beschränkte) sind differenziert worden. Unbedingte Gebote, die jede Einschränkung ausschließen, erweisen sich als untauglich, da sie z.B. logisch oder kausal Unmögliches verlangen können. Unbeschränkte Gebote dagegen begrenzen Gebote auf das logisch und kausal Mögliche, lassen aber ansonsten keine weiteren Begrenzungen zu. Demgegenüber sagen nichtbedingte Gebote nichts darüber aus, ob es Einschränkungen gibt oder nicht, während bedingte Gebote das Gebotene an Vorbedingungen unterschiedlicher Art knüpfen. Außerdem ist die auf C. D. Broad zurückgehende Unterscheidung zwischen dem „ought-to-do“ und dem „ought-to-be“ eingeführt worden: Das Erstere drückt aus, dass eine Handlung getan werden sollte, das Letztere dagegen, dass ein Sachverhalt als sein sollender Zustand gewertet wird. Zweitens ist „gut“ als der basale klassifikatorische Wertbegriff näher untersucht worden. Anhand der Unterscheidung zwischen attributiver und prädikativer Verwendung von Adjektiven zeigte sich der enge Zusammenhang zwischen metaethischen und materialen ethischen Aussagen. Während attributive Adjektive nur im Zusammenhang mit anderen Adjektiven verwendet werden können, zeichnen sich prädikative Adjektive dadurch aus, dass sie alleine zur Qualifikation eines Gegenstandes verwendet werden können. Der Streit darüber, ob „gut“ ein prädikatives Adjektiv ist, lässt sich allein durch die Grammatik der verwendeten Sätze nicht entscheiden und ist daher ein Beispiel dafür, dass metaethische Analysen nicht unabhängig sind von inhaltlichen ethischen Annahmen. Darüber hinaus ist in diesem Kapitel die inhaltliche Breite der unterschiedlichen Verwendungsweisen von „gut“ vorgestellt worden.
Lektürehinweise
Zum Begriff des Überlegungsgleichgewichts siehe [II-11]; grundlegende Arbeiten zur deontischen Logik sind [II-12], [II-13] und [II-14], für einen Überblick zum gesamten Forschungsgebiet der deontischen Logik siehe die Beiträge in [II-15] und [II-16]; hilfreiche Analysen der ethischen Grundbegriffe finden sich in [II-17], Kapitel IV, [II-18], Kapitel III, [II-19], Kapitel III sowie [II-20], Kapitel VI und XII.
Fragen und Übungen
– In welchem Punkt unterscheidet sich die Realdefinition von der Standarddefinition?
– Erläutern Sie den Unterschied zwischen nichtbedingten und unbeschränkten Geboten.
– Gegen welches Prinzip verstoßen unbedingte ethische Gebote?
– Formulieren Sie ein Beispiel für einen hypothetischen Imperativ.
– Weshalb ist es notwendig, zwischen „ought-to-be“ und „ought-to-do“ zu unterscheiden?
– Erläutern Sie den Unterschied zwischen attributiven und prädikativen Adjektiven.
– Welche drei Verwendungsarten von „gut“ müssen unterschieden werden?
– Erläutern Sie den Unterschied zwischen dem substantivischen, dem adjektivischen und dem adverbialen Gebrauch von „gut“.
– Erläutern Sie das Konzept des Überlegungsgleichgewichts.
– Erläutern Sie den Zusammenhang von ethischen und metaethischen Annahmen am Beispiel der These, dass „gut“ kein prädikatives Adjektiv ist.
– Nennen Sie die inhaltlichen Verwendungsarten von „gut“, die von Wright unterscheidet, und formulieren Sie für jede einen Beispielsatz.
– Bestimmen Sie das Verhältnis von intrinsischem Wert und Endwert.