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Gesetzesgrundlagen in der Arbeit als Fachangestellter für Bäderbetriebe
Geregelte Arbeitszeiten sind im Bäderbereich eher selten. Für Angestellte, für die die Regelungen des TVöD gelten, tritt die Verpflichtung zur Sonder-form der Arbeit aus dem § 6 Abs.5 TVöD hervor. Sofern der TVöD nicht zum Tragen kommt, wird die Verpflichtung zur Sonderform in den einzelnen Ar-beitsverträgen geregelt.
Übungsaufgaben:
Was ist die Definition von Arbeitszeit?
Was sind Ruhezeiten?
Wann spricht man von Nachtarbeitnehmer?
In welchem Zeitraum ist Nachtzeit?
Was ist die reguläre Arbeitszeit?
Wann darf die Arbeitszeit erhöht werden?
Wie ist die Pausenregelung eines Arbeitstages?
Wie sollte der Freizeitausgleich für gearbeitete Sonn- oder Feiertage geregelt sein?
Was ist bei Arbeitszeiten bei unterschiedlichen Arbeitgebern zu be-achten?
Der Dienstplan
Welche konkrete Gestaltung diese Sonderform beinhaltet, ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstplan.
Neben der Funktion als Führungsinstrument hat der Dienstplan noch weitere Aufgaben zu erfüllen:
Er ist
ein Nachweis für die konkrete Arbeitszeit eine Mitarbeiters und somit Pla-nungsgrundlage der Gehaltsabrechnung.
ein Kontrollinstrument für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (kann durch das Amt für Arbeitsschutz kontrolliert werden)
ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagement, insbesondere für die Nachweispflicht aus der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Badebe-triebes.
ein wichtiger Bestandteil der Beweisgrundlage im Schadensfall