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Rechtsgrundlagen für den Bäderbetrieb

tum begrenzt. Ist eine mobile Sache herrenlos, so kann diese in Eigenbesitz genommen werden und wird somit zum Eigentum. Wenn jemand an einer mobilen Sache kein Besitzanspruch mehr erhebt so wird sie herrenlos. In Freiheit lebende Tiere sind herrenlos.

Sachen

Gegenstände werden im Gesetz als Sachen benannt. Aber auch Tiere wer-den als Sache bezeichnet. Dies jedoch immer unter besonderer Berücksich-tigung des Tierschutzgesetzes und anderen Tier schützenden Verordnun-gen.

Es gibt

vertretbare Sachen, die in ihrer Menge, Anzahl und Art bestimmt werden können und im Alltag vorkommen. Werkzeug gehört zu den vertretbaren Sachen.

verbrauchbare Sachen, sind mobile Gegenstände die verkauft oder auf-gebraucht werden können. Auch Warenlager gehören zu den verbrauch-baren Sachen.

Zusammengehörige Teile, die nicht getrennt werden können, ohne dass die Sache Schaden nimmt, nennt man wesentliche Bestandteile einer Sache.

Personen

Wenn im BGB von Personen gesprochen wird handelt es sich hier um zwei Möglichkeiten:

1. Natürliche Personen

2. Juristische Personen

Was ist der Unterschied?

In der Rechtsprechung bedeutet dies folgendes:

Eine natürliche Person ist ein Mensch, eine Persönlichkeit, ein Geschöpf der Natur. Sie kann als Privatperson, Verbraucher oder Unternehmer in Erschei-nung treten. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit Vollendung der Geburt.

In § 13 BGB ist jeder ein Verbraucher, der als natürliche Person ein Rechts-geschäft nur zu seinem privaten Zweck abschließt. Privater Zweck bedeu-tet in diesem Fall, dass die Person keine beruflichen oder gewerbsmäßigen Vorteile aus diesem Rechtsgeschäft erwirbt, sondern rein zu seinem persön-

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