Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 303
На сайте Литреса книга снята с продажи.
b) Regelfall: Umfang der Ermittlungspflicht
Оглавление175
Grundsätzlich gilt: Je komplexer und intransparenter die Geschäftsbeziehung, desto weniger offensichtlich dürfte ihr Zweck sein. Art und Umfang der zu ermittelnden Informationen sollten risikobasiert ermittelt werden, basierend auf den Gegebenheiten des Einzelfalls.[149]
176
Folgende (geschätzte bzw. vom Kunden bereitgestellte) Informationen können Aufschluss geben über Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung:[150]
| – | Anzahl der Transaktionen pro Monat |
| – | Prozentsatz der Bartransaktionen |
| – | Durchschnittlicher Nominalbetrag von Transaktionen |
| – | Prozentsatz der Transaktionen mit Drittlandbezug |
| – | Prozentsatz der Transaktionen mit Bezug zu Drittländern mit hohem Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung |