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aa) Kundendaten

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Zunächst sind die nach § 11 Abs. 4 GwG erhobenen Informationen zum Vertragspartner zu aktualisieren, also:

bei einer natürlichen Person Name, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift; und
bei einer juristischen Person Firma, Rechtsform, Registernummer, Sitzanschrift und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder Namen der gesetzlichen Vertreter.
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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