Читать книгу Fälle zum Europarecht - Mike Wienbracke - Страница 13
1.Zulassung von Pkw
ОглавлениеDurch Art. 2a bzw. Art. 4 Abs. 3 der beiden vorgenannten Richtlinien sind dem entsprechenden Hinweis im Sachverhalt zufolge die Regeln über die Position des Fahrerplatzes in Bezug auf die Zulassung von Fahrzeugen7 vollständig harmonisiert worden. Danach dürfen die Mitgliedstaaten für diese die Versetzung des Fahrerplatzes des Fahrzeugs auf die der Verkehrsrichtung gegenüberliegende Seite nicht verlangen. Eben eine solche Umbaumaßnahme ist nach dem „Linkslenkergebot“ aber gerade zwingend notwendig, damit ein „Rechtslenker“ in M zugelassen werden kann. Also hat M durch diese Maßnahme, soweit sie die Zulassung von Pkw betrifft, gegen Art. 2a der Richtlinie 70/311/EWG und Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2007/46/EG verstoßen.