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Ziffer 3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme

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Dieser Prüfpunkt bedarf keiner Würdigung, da diese bereits erfolgt ist. An dieser Stelle des Prüfschemas wird lediglich abschließend das Ergebnis der vorherigen Würdigungen präsentiert, und zwar in Form einer Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme (sofern dies bejaht werden konnte).

Formulierungsbeispiele:

Somit ist die Unterlassungsverfügung zur Gefahrenabwehr nach § 14 Abs. 1, 2 BPolG insgesamt rechtmäßig.

Somit ist die Befragung gem. § 22 Abs. 1 BPolG insgesamt rechtmäßig.

Fälle und Lösungen zum BPolG  für die Ausbildung in der Bundespolizei

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