Читать книгу Fälle und Lösungen zum BPolG für die Ausbildung in der Bundespolizei - Nils Neuwald - Страница 21

1.5 Allgemeine Ratschläge zur Bearbeitungstechnik

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Lesen Sie den Sachverhalt mehrmals, vollständig und in Ruhe, um ihn korrekt zu erfassen.

■ Gleiches gilt für die Aufgabenstellung. Nicht immer wird verlangt, das komplette Prüfschema zu prüfen. Oftmals sollen nur Teilbereiche geprüft werden (z. B. nur Ziffer 1.1, 3.1 und 3.4 des Prüfschemas). Beachten Sie dies; Sie verschenken sonst kostbare Bearbeitungszeit!

■ Beachten Sie die Bearbeitungshinweise auf dem Deckblatt.

■ Bringen Sie im Sachverhalt nicht zu viele Notizen und Markierungen an, damit Sie die Übersicht behalten.

■ Fertigen Sie Notizen und eine kurze Lösungsskizze auf dem Konzeptpapier an. Beachten Sie aber, dass das Konzeptpapier grds. nicht mitbewertet wird.

■ Kalkulieren Sie die zur Verfügung stehende Zeit und teilen Sie sich diese gut ein. Planen Sie Reserven für die Schlusskorrektur ein.

■ Halten Sie die Struktur der Prüfungsschritte („Subsumtion“) ein, um keine wichtigen Prüfpunkte (insbesondere bei Ziffer 3.1 des Prüfschemas) zu vergessen:

 • Einleitungssatz

• Definition

• Sachverhaltsanwendung

• Ergebnis

■ Beachten Sie, dass Gesetzesnormen so genau wie möglich zu benennen sind (nicht „§ 23 BPolG“, sondern „§ 23 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt., Abs. 3 BPolG“).

■ Bitte berücksichtigen Sie, dass für erhebliche Mängel in der Rechtschreibung, der Gliederung, der Klarheit der Darstellung sowie der Gewandtheit des Ausdrucks bis zu 10 % der zu vergebenen Leistungspunkte in Abzug gebracht werden können.

 • Schreiben Sie also leserlich und sauber!

• Gliedern Sie übersichtlich!

• Halten Sie Seitenränder ein!

• Machen Sie Absätze!

• Machen Sie saubere und klar erkennbare Streichungen, am besten mit einem waagerechten Strich!

• Setzen Sie Schwerpunkte bei der Bearbeitung!

• Vermeiden Sie es, den Sachverhalt unnötig zu wiederholen!

Fälle und Lösungen zum BPolG  für die Ausbildung in der Bundespolizei

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