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Ziffer 4 Zwang

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Unter den Ziffern 4.1 bis 4.7 würde sich nun die Prüfung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung der unter den Ziffern 1.1 bis 3.5 geprüften Maßnahme anschließen. Die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit des Zwanges richtet sich nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang des Bundes (UZwG) und ist deshalb nicht Bestandteil dieses Lehrbuches.

Fälle und Lösungen zum BPolG  für die Ausbildung in der Bundespolizei

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