Читать книгу Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung - Nils Neuwald - Страница 25
1 Entscheidung 1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme
ОглавлениеBei der nun zu treffenden Maßnahme könnte es sich um die Identitätsfeststellung (IDF) beim Straftatverdächtigen P gem. § 163b Abs. 1 Satz 1 StPO handeln.