Читать книгу Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung - Nils Neuwald - Страница 27
3.2 Adressat
ОглавлениеDie Maßnahme müsste sich gegen den richtigen Adressaten richten. Dieser ergibt sich aus der Befugnis selbst, also aus § 163b Abs. 1 StPO. P hat die Sachbeschädigung begangen sowie die Streife angegriffen. Er ist demnach Straftatverdächtiger und somit der richtige Adressat der Maßnahme.