Читать книгу Fälle und Lösungen - Die Zwischenprüfung - Nils Neuwald - Страница 39
Vorwerfbarkeit
ОглавлениеDer Fahrer hätte wissen müssen, dass er nur am Tage fahren darf.
Gründe, die eine Vorwerfbarkeit ausschließen, sind nicht erkennbar; somit wurde die Tat vorwerfbar begangen.
Der Fahrzeugführer F hat im Ergebnis gegen § 23 Abs. 2, § 46 Abs. 2 FeV verstoßen.
b) Benennen Sie die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen!
Präventiv:
• verkehrssicherheitsberatendes Gespräch gem. PDV 100.
Repressiv:
• Feststellung der Identität gem. § 163b Abs. 1 StPO,
• Tatvorwurf/Belehrung,
• Beweissicherung,
• Fertigung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und Weiterleitung an die zuständige Behörde,
• Untersagung der Weiterfahrt.