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(4) Ein gelöster Konflikt

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Ein Konflikt ist zunächst einmal als gelöst zu betrachten,

- wenn die Person, die ein unannehmbares Verhalten zeigt, dieses in der Zukunft unterlässt,

- obgleich das Verhalten zuvor auch bei Vorliegen von Missbilligung ausgeführt wurde.

So besteht ein Konflikt nicht mehr, wenn der Sohn in Zukunft das Fernsehen leiser macht, obwohl er zuvor die Lautstärke des Fernsehens trotz des Wissens um die Missbilligung der Mutter nicht verändert hatte.

Eine Anmerkung soll zum Schluss noch erfolgen: Das Unterlassen eines unannehmbaren Verhaltens kann auf freiwilliger Basis erfolgen oder darauf beruhen, dass die beeinträchtigte Person Macht ausübt.

So kann der Sohn das Fernsehen leiser stellen, weil seine Mutter ihm Stubenarrest angedroht hat für den Fall, dass er die Lautstärke nicht verändert. Der Sohn kann jedoch die Lautstärke auch ändern, weil er zur Einsicht gekommen ist, mit Kopfhörer noch besser das im Fernsehen Gesprochene zu verstehen als ohne Hörer.

Liegt Machtanwendung vor, so kann das Verhalten wieder ausgeführt werden, wenn die andere Person keine Macht ausüben kann. Es ist deshalb sinnvoll, davon zu sprechen, dass der Konflikt durch Macht in den Hintergrund gedrängt, aber nicht gelöst wurde.

Konflikte einvernehmlich lösen und vermeiden - ein Lernprogramm

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