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(3) Konflikte in verschiedenen Gruppen

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Möchte man Konflikte zum Gegenstand von Erörterungen machen, so ist dieses auf verschiedenen Ebenen möglich. Auf gesellschaftlicher Ebene lassen sich Konflikte in verschiedenen Bereichen benennen, von denen beispielhaft einige genannt werden sollen:

- Im Politikbereich beziehen sich Konflikte darauf, welche Ereignisse zu politischen Themen werden sollen und wie sie zu lösen sind. Hier gibt es Kontroversen innerhalb der Regierungsparteien wie auch zwischen Regierung und Opposition.

- Daneben gibt es Konflikte zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen um das Ausmaß der Mitbestimmung und um Lohn- und Arbeitsbedingungen.

- Auch gibt es Konflikte zwischen den verschiedenen Anbietern im Gesundheitsbereich (Ärzte, Pharmaindustrie, Apotheker und Krankenhäuser) einschließlich der Krankenkassen, welche Leistungen von ihnen zu welchem Preis zu erbringen sind.

Die Öffentlichkeit ist bei diesen Auseinandersetzungen einerseits Zuschauer, andererseits jedoch zugleich auch Betroffene von Konfliktlösungen.

So verfolgen Sie z. B. im Radio, Fernsehen, Internet und in der Zeitung interessiert Berichte von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen um höhere Tariflöhne, weil Sie Nutznießer von derartigen Vereinbarungen sind. Sie schauen sich des Weiteren Wahlsendungen im Fernsehen an, um bei der Bundestagswahl die für Sie richtige Partei zu wählen etc.

Konflikte sind darüber hinaus auf der Ebene des Alltagslebens angesiedelt. Dieses ist nun Gegenstand der vorliegenden Arbeit. Es werden hier Konflikte zwischen jeweils zwei Personen in verschiedenen Lebensbereichen behandelt, d. h. solche in Gruppen wie z. B. der Ehe (Ehepartner), Familie (Eltern-Kind), einer Arbeitsgruppe (Arbeitskollegen oder Vorgesetzter-Mitarbeiter) oder einer Schulklasse (Lehrer-Schüler oder Schüler). Konfliktträchtige Themen lassen sich dabei für unterschiedliche Bereiche benennen:

- Waren in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts Männer berufstätig und Frauen primär im Haushalt tätig, so hat sich diese Situation grundlegend geändert: Auch Frauen sind heute zum größten Teil berufstätig. Einhergehend mit einer veränderten Frauenrolle muss auch der Mann sein Rollenverständnis überprüfen. Männer und Frauen müssen heute mehr als früher aushandeln, was eigentlich ihre Aufgaben sind.

So können Eheleute dann unterschiedlicher Auffassung darüber sein, welchen Part Mann und Frau bei der Kindererziehung übernehmen und mit welchen Inhalten überhaupt erzogen werden soll, wie die Aufteilung der Hausarbeit zwischen Ehepartnern erfolgt, wer Einkäufe oder Finanzangelegenheiten tätigt, die Gartenarbeit übernimmt und Freunde einlädt. Desgleichen können Meinungsverschiedenheiten bestehen, wie die Freizeit und der Urlaub zu gestalten sind, welche Anschaffungen erfolgen sollen und in welcher Qualität, wie häufig Eltern, sonstige Verwandte und Freunde zu besuchen sind etc.

- In der Familie können Eltern und Kinder unterschiedliche Meinungen über die Akzeptanz von Lärm, Ausgeh-, Schlafenszeiten, den Freundeskreis, der Beteiligung von Kindern an der Hausarbeit etc. haben. Derartige Konflikte sind von Eltern früher, d. h. noch in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts, autoritär entschieden worden, während heute eher ein gesellschaftliches Klima vorherrscht, auch die Kinder in derartige Konfliktlösungen einzubeziehen.

- Wenn auch im Beruf Konflikte vermieden werden durch die Geltung bestimmter arbeitsrechtlicher Normen, können nichtsdestotrotz sowohl zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern als auch zwischen Arbeitskollegen Konflikte unterschiedlichster Art bestehen.

So sind beispielsweise Arbeitskollegen unterschiedlicher Meinung hinsichtlich des zeitlichen Öffnens von Fenstern, des Ausmaßes des privaten Telefonierens, der Pausenzeiten, der Art und Weise der Kooperation etc. Und auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern können Konflikte hinsichtlich der Beförderung, der Urlaubszeit, der Arbeitsqualität, der Mehrarbeit, Arbeitsüberlastung, Weiterbildung, frühzeitigen Unterrichtung bei Krankheit etc. vorliegen.

- In der Schule können Schüler im Unterricht reden und laut lachen, umherlaufen oder sonstigen Lärm machen, andere Schüler beleidigen oder schlagen, Lehrer beleidigen oder ihnen nicht antworten, Gegenstände zerstören, verspätet zum Unterricht erscheinen oder zu früh die Schule verlassen, sich am Unterricht nicht beteiligen, Hausaufgaben nicht erledigen etc.

Schüler ihrerseits können sich vom Lehrer bei der Zensurengebung oder der Bewertung sonstigen Schülerverhaltens ungerecht behandelt fühlen, von ihm beleidigt werden, sich im Unterricht langweilen etc.

Konnten in den fünfziger und sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts Lehrer auf unannehmbares Schülerverhalten noch mit körperlicher Gewalt reagieren, ist das heute nicht mehr möglich, und Eltern achten heutzutage mehr als früher darauf, dass ihren Kindern in der Auseinandersetzung mit Lehrern kein Unrecht geschieht.

Konflikte einvernehmlich lösen und vermeiden - ein Lernprogramm

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