Читать книгу Die Adoptivkaiser - Oliver Schipp - Страница 14
2. Das Prinzip der Adoption
ОглавлениеIn der römischen Oberschicht wurden Adoptionen häufig durchgeführt. Sie dienten dazu, die väterliche Familientradition fortzuführen. Ein berühmtes Beispiel dieser Praxis ist der jüngere Scipio, der – wie üblich – den Namen seines Adoptivvaters annahm und den Gentilnamen seines leiblichen Vaters Aemilius, erweitert um die Endung -ianus, anhängte, sodass er nun P. Cornelius Scipio Aemilianus hieß.
Adoptionsverfahren
Ursprünglich wurde die privatrechtliche Adoption als adrogatio vor der Kuriatsversammlung (comitia curiata) unter Aufsicht der Pontifices, des angesehendsten Priesterkollegiums, vorgenommen. Diese prüften zuvor die Zulässigkeit. Die Adoption durfte nicht nur zur Sicherung des Erbes angestrebt werden, der Adoptierende durfte keinen eigenen Sohn haben, es durfte jeweils nur ein Sohn adoptiert werden und er musste älter sein als der künftige Adoptivsohn.
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Adoptionen und Adrogationen
(Gaius, Institutionen 1,97 – 99)
Es sind aber nicht nur leibliche Kinder gemäß dem Gesagten in unserer Hausgewalt, sondern auch die, die wir adoptieren. Und zwar geschieht die Adoption auf zweifache Art, entweder mit Ermächtigung des Volkes oder durch die Befehlsmacht eines obersten Beamten, insbesondere des Prätors. Mit Ermächtigung des Volkes adoptieren wir solche Personen, die rechtlich selbständig sind; diese Art der Adoption heißt ,Adrogation‘, weil der Adoptierende ,rogiert‘, das heißt gefragt wird, ob er wolle, dass der, den er adoptieren will, sein rechtmäßiger Sohn sei, und der der adoptiert wird, gefragt wird, ob er zulasse, dass dies geschehe; auch das Volk wird gefragt, ob es befehle, dass dies geschehe.
Später kam zur Adrogation die Adoption (adoptio) im engeren Sinne. Durch diese wird jemand an Kindesstatt angenommen. Ein Gewaltunterworfener wird in die Hausgewalt (patria potestas) eines andern adoptiert, indem der Vater den zu Adoptierenden in einem Scheinprozess dreimal symbolisch an den Adoptivvater verkaufte (datio in adoptionem). Der Adoptivsohn erbte damit die Rechte und Pflichten des Adoptierenden. Mit der Übernahme des Vermögens und der Verantwortung für die Klientel des Adoptivvaters durch den Adoptivsohn wurde die Familientradition bewahrt. Die rechtliche Bindung des Adoptierten an seine eigentliche Familie wurde dadurch aufgehoben.
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Adoptionsformel
(Aulus Gellius, Attische Nächte 5,19,9)
Der Gesetzesantrag lautet: „Wollt ihr (velitis), befehlt ihr (iubeatis), dass L. Valerius so dem Gesetze nach der Sohn des L. Titus ist, als ob er von diesem Vater und dieser Mutter in dessen Familie geboren wurde, und dass dieser die Gewalt über dessen Leben und Tod besitzt, wie es dem Vater über den Sohn gebührt? Ist dies so, wie ich gesagt habe, so frage ich euch, ihr Quiriten?“
Adoption und Adrogation erfolgten in der Zeit der Republik vor den Bürgern von Rom, wie aus der überlieferten Adoptionsformel hervorgeht. Dadurch übten sie die Funktion einer Kartellbehörde aus. Unerwünschte Machtkonzentration in der Oberschicht wurde durch das Votum der Mehrheit unterbunden, genauso wie gewünschte Verbindungen zustande kommen konnten.
Schließlich kannte das römische Recht noch die testamentarische Adoption. Sie war wohl nach griechischem Vorbild konzipiert und der Erbe wurde moralisch verpflichtet, den Namen des Erblassers zu führen.