Читать книгу Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz - Paul Groß - Страница 33

2. Bestimmung der sonstigen Eröffnungsvoraussetzungen

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Die hohe Zahl der Abweisungen von früheren Konkursanträgen mangels Masse hing damit zusammen, dass überwiegend für die Massedeckungsprüfung nicht nur die Massekosten, sondern auch die vorrangigen Masseschulden der zu erwartenden Konkursmasse gegenübergestellt werden. Vor allem bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern reichte dann häufig die Konkursmasse nicht aus, um alle Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Das Verfahren wird mangels Masse nicht eröffnet.

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Nach der InsO ist ein Insolvenzverfahren bereits dann zu eröffnen, wenn eine die kostendeckende Masse vorhanden ist. Als Kosten in diesem Sinne werden nur die Kosten und Auslagen des gerichtlichen Verfahrens und die Vergütung und die Auslagen eines Insolvenzverwalters angesehen. Darüber hinaus soll es für die Verfahrenseröffnung ausreichen, wenn die Kosten bis zum Berichtstermin, der spätestens nach 3 Monaten abzuhalten ist, gedeckt sind. Auch wenn nur eine zeitweilige Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich ist, haben die Beteiligten davon Vorteile. Insbesondere können das Schuldnervermögen ermittelt und etwaige Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden. Die Interessen der Arbeitnehmer werden wirksamer geschützt.

Insolvenzplan, Sanierungsgewinn, Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz

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